Bundestag beschließt Rentenpaket
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Heute hat der Bundestag dem neuen Rentenpaket mit 362 Stimmen zugestimmt. Für die einen ist es eine Freude, doch gerade erwerbsgeminderte Bestandsrentner bleiben, trotz Kritik des Bundesrats (wir berichteten) auf der Strecke. Wenn solche Kritiken am Bundestag "abprallen" und selbst die SPD als "Sozialdemokraten" solche Kritiken nicht hören, ist es nicht verwunderlich, dass bereits jetzt in den sozialen Medien starke Kritik geäußert wird. Die 362 Ja- Stimmen, sind aber kein deutlicher Sieg für die SPD. Mit 60 Enthaltungen und 222 Nein- Stimmen, zeigt sich schon deutlich, dass das neue Rentenpaket auch im Bundestag auf Kritik stößt.
Trotzdem können sich jene freuen, die ab 2019 erstmalig Erwerbsminderungsrente beziehen, denn bei ihnen wird zukünftig die Rente so berechnet, als wenn sie bis zum Regeleintragsalter gearbeitet hätten. Warum aber keine Rentenerhöhung für EM- Bestandsrentner? Hierzu gab es viele Argumente. Eines war, dass bei einer Neuberechnung für Bestandsrentner auch eine Verschlechterung der Rentenbezüge, als Ergebnis heraus kommen könnte. Über "Bestandsschutz" wollte offensichtlich niemand nachdenken.
Verbesserung gibt es auch im Bereich der Mütterrente. Geringverdiener sollen zukünftig, durch geringere Beiträge, entlastet werden. Hierfür wird Einkommensgrenze für Sozialabgaben, auf 1300 Euro angehoben.
Was bleibt ist der bittere Nachgeschmack der Kritik aus dem Bundesrat, denn keiner befasst sich mit der Frage, in wie weit eine solche Splittung überhaupt zulässig ist, Sind doch EM- Rentner auch Menschen mit Behinderung, doch die Chance der Teilhabe am gesellschaftlichem Leben, wird betroffene in zwei Sozialschichten spalten. Leider blieb unsere Anfrage beim Institut für Menschenrechte, bisher unbeantwortet.
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