Bundesregierung äußert sich zu Auszahlung der Grundrente
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Die Deutsche Rentenversicherung hat derzeit noch keine statistisch validen Daten darüber, wie viele Menschen aktuell eine Grundrente beziehen. Mit der Prüfung der Voraussetzungen und der Auszahlung der Grundrente in Form eines Zuschlags zur Rente hätten die Träger der Rentenversicherung aber planmäßig Mitte Juli 2021 mit den neu zugehenden Renten begonnen. Die Bestandsrenten würden bis Ende des Jahres 2022 nach und nach geprüft, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32221) auf eine Kleine Anfrage (19/31980) der FDP-Fraktion.
In der Drucksache 19/32221 heißt es:
Der demografische Wandel stellt die gesetzliche Rentenversicherung vor Herausforderungen. Neben Fragen der nachhaltigen Finanzierbarkeit und Generationengerechtigkeit spielt das Thema Altersarmut eine wichtige Rolle. Um Altersarmut zu bekämpfen, benötigen wir Lösungen, die von Armut gefährdete oder betroffene Rentnerinnen und Rentner gezielt unterstützen. Mit dem Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) trat am 1. Januar 2021 ein Gesetz in Kraft, das gezielt Alterseinkommen erhöhen soll und nach Aussage vom Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil einen „Baustein im Kampf gegen Altersarmut“ darstellt.
Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgeführten Zahlen sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse legen jedoch nach Ansicht der Fragesteller nahe, dass die Grundrente nicht zielgenau gegen Altersarmut wirkt. So haben von allen Rentnerinnen und Rentnern, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und trotzdem im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, drei Viertel keinen Anspruch auf Grundrente (ifo Schnelldienst, 2021, 74, Nummer 06, 34–39). Bereits vor Inkrafttreten des Grundrentengesetzes wurden jedoch zahlreiche Kritikpunkte geäußert, unter anderem in der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25. Mai 2020. Dazu zählt der hohe administrative Aufwand seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund, die nach eigenen Angaben mit etwa zehnmal so hohen Verwaltungskosten rechnet, wie üblicherweise bei ihren Leistungen anfallen.
Aufgrund der vorausgesetzten Mindestbeitragsjahre wurde zudem vor einem Bruch mit dem Äquivalenzprinzip und einer Ungleichbehandlung von Beitragszahlungen, die möglicherweise „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ seien, gewarnt. So werden Beiträge durch die Grundrente ab 33 Mindestbeitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgewertet, darunterliegende Beitragszeiten jedoch nicht. Zudem wurde auf mögliche Szenarien hingewiesen, in denen Rentnerinnen und Rentner die jahrelang in Vollzeit gearbeitet haben, durch die Grundrente gleichgestellt werden mit Rentnerinnen und Rentnern, die beispielsweise dieselbe Anzahl an Beitragsjahren in Teilzeit – mit deutlich geringeren Beiträgen – nachweisen können.
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In der Antwort heißt es weiter, der Grundrentenzuschlag werde derzeit auf durchschnittlich 75 Euro (brutto) monatlich geschätzt. Eine nach Geschlecht differenzierte Schätzung sowie eine Schätzung des Medians lägen hierfür nicht vor. Eine endgültige Berechnung der durchschnittlichen Grundrentenzuschläge werde erst mit dem Vorliegen der Rentenbestandsstatistik des Jahres 2022 möglich sein.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag