Stellungnahme zum Entgeltsystem in Behindertenwerkstätten
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den ersten Zwischenbericht zum neuen Entgeltsystem in Werkstätten veröffentlicht. Die Studie (1585 kb) soll dazu dienen ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen zu entwickeln, heißt es im ersten Zwischenbericht. Auch wird untersucht, wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können. „Der erste Zwischenbericht enthält eine Auswertung der rechtswissenschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion sowie den ersten Teil des rechtlichen Rahmens, der sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention und aus dem Europarecht ergibt. Weiterhin enthält er Berechnungen zur Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen mit Grundsicherung und Erwerbsminderungsrenten sowie Modellrechnungen zu einigen Alternativvorschlägen. Schließlich wird über den Stand der Vorbereitung der Befragungen von Werkstattleitungen und Werkstattbeschäftigten berichtet,“ heißt es im Zwischenbericht.
Der Fachausschuss hat “eine kritische Sicht auf geschütztes Beschäftigungsverhältnisse in Werkstätten”, heißt es im Ergebnis. Dabei sieht der Fachausschuss, dass die Folge eine Isolation für Menschen mit Behinderung hierdurch gefördert werden könne und sie daher grundsätzlich im Konflikt mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) steht. Daher empfiehlt der Ausschuss, in einigen schließenden Bemerkungen zu den Länderberichten, die Abschaffung der Werkstätten, teilweise unter Erstellung von Zeitplänen, Aktionsplänen oder wie gegenüber Deutschland durch sofort umsetzbare Ausstiegsstrategien. Er spricht diese Empfehlung nicht isoliert aus, sondern in den Zusammenhand der Förderung für alle Menschen mit Behinderungen inklusiven, offenen und zugänglichen Arbeitsmarktes.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM) teilt hierzu mit:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Arbeitsgemeinschaft aus ISG - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH und infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH in Kooperation mit Prof. Dr. Felix Welti und Prof. Dr. Arnold Pracht mit dem Forschungsvorhaben „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ beauftragt.
Zu diesem Forschungsvorhaben liegt mittlerweile der erste Zwischenbericht vor. Er ist am 25. Oktober 2021 unter nachfolgendem Link auf der BMAS-Webseite veröffentlicht worden:
BMAS - Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Die BAG WfbM hat sich nun zum Zwischenbericht positioniert. Der Abschlussbericht der Studie muss bis Ende 2023 vorliegen. Der Entwurf des Abschlussberichtes ist so rechtzeitig fertigzustellen, dass er im Herbst 2022 mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden kann. Die Stellungnahme der BAG WfbM finden Sie hier.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung