Behinderung - Die Falle der Psyche
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Es war eine Depression, es war ein Burnout und heute ist es eine Schwerbehinderung. Eigentlich ein Satz, der alles wieder gibt und man könnte den Artikel, wenn man das Thema so nicht weiter beleuchten möchte, hier beenden. Dabei steckt hinter dieser Aussage viel mehr. In der Tat ist es so, dass viele psychische Erkrankungen zu einer Schwerbehinderung führen können. Oft liegt das daran, dass bereits die ersten Krankheitssymptome nicht wahrgenommen werden und man Geschehnisse wie Schlaflosigkeit, allgemeine Unruhe, Herabsetzung der Reiz- und Belastungsschwelle, eher vernachlässigt. Selbst die einfache Veränderung einer Lebenssituation kann da schon Auslöser für etwas sein, was oft am Anfang einer psychischen Erkrankung noch gar nicht erkannt wird. Dabei ist es äußerst wichtig, dass auch bei psychischen Erkrankungen durch Früherkennung, Folgeschäden vermieden werden.
Was ist aber, "wenn es zu spät ist". Hier kann ein Punkt kommen, wo in der Tat die anfangs harmlos klingenden Symptome zu einer psychischen Behinderung führen. Im §2 SGB IX ist das Thema Behinderung wie folgt definiert (Zitat): "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate ...... ".
Selbst die UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) definiert im Artikel 1 Menschen mit psychischen Erkrankungen als solche mit Behinderung. Was am Ende genau zu einer psychischen Behinderung führt, lässt sich auch wissenschaftlich, schwer messen. Typische Erkrankungen die zu psychischen Behinderung führen können:
- Psychosen
- Depression
- Burnout
- Traumatisierungen
- Demenz
- Folge von Suchterkrankungen
- Essstörungen
Kommt es zu einer psychischen Behinderung, die meist schon vom Arzt/Therapeuten erkannt wird, sollte die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises angegangen werden, um den gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleich zu erhalten. Nicht selten entsteht aus einer psychischen Behinderung auch der Bedarf von Fremdunterstützung. Hier ist es dann ratsam, bei der zuständigen Krankenkasse einen Pflegegrad zu beantragen.
Für Menschen mit einer psychischen Behinderung, fehlt es oft noch an gesellschaftlicher Akzeptanz. Wenn sich jemand "komisch" verhält, wird oft die hinter gründliche Problematik nicht erkannt. Die Folge für betroffene Menschen, ist nicht selten die soziale Isolation.
Betroffene können sich bei Stellen wie der Caritas beraten lassen.
Leider wird wohl ein Ziel unerreichbar sein: Psychische Behinderung vermeiden. Ein Wunschtraum, der nur möglich wäre, wenn man die Wartezeiten bei der Anmeldung beim Psychotherapeuten auf wenige Tage, anstatt viele Monate, reduzieren könnte.
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