Behinderung: Fahrkosten bei Privatfahrten von Steuer absetzen
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Seit 2021 lassen sich mit neuen Regelungen bei der Steuererklärung für Menschen mit Behinderungen Privatfahrten zu einem Pauschalbetrag absetzen.
So können seit 2021 Menschen mit Behinderung pauschal 900 Euro jährlich für Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Vor der neuen Regelung war dieses nur für unvermeidbare Fahrten möglich. So gelten folgende Voraussetzungen:
Bei einer Gehbehinderung muss für die Gewährung der Fahrkostenpauschale ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 im Behindertenausweis eingetragen sein. Ist das Merkzeichen G (erheblich gehbehindert) vorhanden, muss ein Grad der Behinderung von 70 im Ausweis stehen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist kein Nachweis für das Finanzamt erforderlich. Die Fahrkostenpauschale kann auf 4.500 Euro pro Jahr in einigen Fällen erhöht werden.
Dafür muss im Behindertenausweis eines der folgendes Merkzeichen angeben sein: aG, (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit), TBl (Taubblindheit), H (Hilflosigkeit).
Zudem können Menschen die außergewöhnlich gehbehindert, blind, taubblind oder hilflos sind, neben den unvermeidbaren Privatfahrten, etwa auch Freizeit-, Besuchs- und Erholungsfahrten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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