Anhörung: Ärzteschaft fordert Ex-Post-Triage
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Als zynischen Etikettenschwindel bezeichnet der Runde Tisch Triage einen Vorschlag, der von Seiten der beteiligten Ärztinnen und Ärzte bei der Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einem Triage-Gesetz am 28. Juli unterbreitet wurde. Statt von der umstrittenen Ex-Post-Triage solle bei den künftigen gesetzlichen Regelungen zur Triage von einer „Therapiezieländerung“ die Rede sein. BMG-Abteilungsleiter Joachim Becker sagte zu, diese Idee bei der Gesetzesüberarbeitung zu bedenken.
„Wenn das BMG diesen üblen Taschenspielertrick realisiert, ist ihm die Gunst der Ärzteschaft offensichtlich wichtiger als die Menschenwürde der Betroffenen und die deutsche Verfassung“, konstatiert Dr. Sigrid Arnade, Sprecherin der LIGA Selbstvertretung, die als Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. an der Anhörung teilgenommen hat.
Bei Triage-Entscheidungen gehe es darum, wer bei nicht ausreichenden Behandlungsressourcen therapiert wird und wer nicht behandelt werden kann und deshalb sterben muss. Bei der Ex-Post-Triage, die im diskutierten Referentenentwurf ausdrücklich verboten war, wird eine begonnene Behandlung zugunsten einer anderen Person mit vermeintlich besseren Erfolgsaussichten abgebrochen, obwohl der nun zum Sterben verurteilte Mensch ohne Therapieabbruch durchaus noch eine Überlebenschance gehabt hätte.
Triagesituationen sind immer grausam, weil Menschen sterben müssen, die bei ausreichenden Ressourcen eine Überlebenschance hätten. „Was wird aus dem ärztlichen Selbstverständnis, wenn Ärztinnen und Ärzte künftig entscheiden, wer therapiert wird und wer sterben muss und Behandlungen nur unter Vorbehalt beginnen?“, fragt Arnade und fährt fort: „Mich erfüllt es mit Entsetzen, mit welcher Vehemenz und Geschichtsvergessenheit Ärztinnen und Ärzte bei der Anhörung dafür gekämpft haben, eigenmächtig über Leben und Tod bestimmen zu dürfen und gleichzeitig die Garantie einforderten, niemals strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.“
Der Gesetzentwurf soll in der zweiten Augusthälfte vom Kabinett verabschiedet und nach dem anschließenden parlamentarischen Verfahren noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden.
Autor: ISL e.V / © EU-Schwerbehinderung