Urteil: Krankenkasse muss Kosten für GPS-Uhr übernehmen
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Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat am 21 Oktober 2019 geurteilt, dass bei geistig behinderten Menschen, bei denen eine Weglauftendenz besteht, die gesetzliche Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet werden kann bei sogenannten digitalen Überwachungs-Hilfsmitteln.
In dem Fall ging es um einen 19-jährigen Mann, der ein Down-Syndrom hat und Orientierungslosigkeit und Weglauftendenz leidet. Aus diesem Grund hat sein Arzt bei Krankenkasse eine Kostenübernahme für die GPS-Notfalluhr im Wert von 1 189,50 Euro beantragt. Die Uhr soll einen Alarm auslösen, sobald der Mann denn Bereich verlässt, der vorher eingestellt wurde. Der Arzt begründete die Uhr sei notwendig, da er bereits zweimal orientierungslos gefunden wurde und in der Tagesförderungsstätte nicht permanent beaufsichtigt werden könne. Auch habe er bisher andere Notrufsysteme selbst entfernt. Die Notfalluhr könne man dagegen ans Handgelenk fixieren.
Die Kostenübernahme für die GPS-Notfalluhr hatte die Kasse jedoch abgelehnt. Als Grund gab sie an es würde sich nicht um ein Mittel des Behinderungsausgleichs handeln und auch die Pflege nicht erleichtern. Denn Sie würde mehr den behinderten Menschen überwachen. Als Empfehlung gab die Krankenkasse, dass man ja die Türen der Betreuungseinrichtung abschließen könne oder den Mann beaufsichtigen.
Denn Kläger gab man am 17 September 2019 im Urteil recht. Durch die GPS-Notfalluhr könne man die „Folgen geistiger Behinderung“ abmildern und dadurch den betroffenen mehr Mobilität und Bewegungsfreiheit ermöglichen. Auch würde keine Freiheitsentziehung vorliegen, wenn dadurch eine digitale Überwachung die „Selbstbestimmung der räumlichen Freiheit” einschränkt.
Denn durch die Ortungsfunktion bzw. Alarmfunktion bestehe erst für den Kläger überhaupt erst ein gewisser Bewegungsradius. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen sagte, dass es durch die GPS-Überwachung es zu einer Verringerung führe „der bestehenden Isolation und Freiheitsentziehung durch Wegsperren”.
Az.: L 16 KR 182/18
Es gibt auch alternativen zur GPS-Notfalluhr die fast kostenlos sind. Beispielsweise von EU-Schwerbehinderung die Hausnotruf und Notfall App. Die App kann auf einem Smartphone mit Android installiert werden. In der App wird anschließend ein bestimmter Bereich, wie bei der GPS-Notfalluhr, festgelegt. Wenn der festgelegte Bereich verlassen wird bekommt ein vorher definierter Kontakt, der in der App eingetragen wurde, eine Benachrichtigung per SMS auf sein SMS fähiges Gerät (Smartphone oder Handy). Ein Alarmmonitor sorgt für weitere Sicherheit da damit der Alarmsender schnell wieder gefunden werden kann. Zudem funktioniert unsere Hausnotruf und Notfall App auch ohne Internet, also auch in Regionen mit schlechter mobilen Internetabdeckung, oder bei Großveranstaltungen. Gerade in ländlichen Gegenden stellt das Mobile Internet immer wieder ein Problem dar. Ergänzend könnte auch, wie in diesem vor dem Landgericht verhandelten Fall mit dem Mann, ein Smartphone in ein Kleidungsstück eingenäht werden und mit Hilfe der Hausnotruf und Notfall App ein bestimmter Alarmbereich festlegt werden.