EU-Mindestlohn Richtlinie auch für Menschen mit Behinderungen
- Lesezeit: 7 Minuten
Die Debatte um den Mindestlohn in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, ist eines der offensichtlich kontroversesten Debatten, geht es doch um die Frage, ob die Arbeit in einer Werkstatt mit der Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gleichzusetzen ist und somit auch gleiche Entgeltansprüche wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelten.
Knapp zwei Jahre nach dem ersten Entwurf der Europäischen Kommission das Verfahren um eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU) beendet worden.
"Die Mindestlöhne in den EU-Staaten sollten menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglichen, und die Mitgliedstaaten sollten Tarifverhandlungen fördern", heißt es dabei seitens der EU. Menschen mit Behinderungen in Werkstätten wünschen sich das auch. Sie erhalten zwar als "Aufstockung" zum Werkstattentgelt meist Unterstützung nach dem SGB XII aber ob damit den Menschen mit Behinderungen wirklich geholfen ist, wird oft angezweifelt, denn Menschen mit Behinderungen müssen meist Hürden überwinden, die sich für Menschen ohne Behinderungen, nicht ergeben. Außerdem ist das jetzige Entgelt, trotz gleicher Arbeitsleistung, so gering, dass Menschen in den Werkstätten auf Grundsicherung angewiesen sind.
Befeuert wird die Debatte jetzt durch eine Mindestlohn-Richtlinie, in der es unter Punkt 15 heißt: „Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bestimmt, dass Arbeitnehmer mit Behinderungen, auch solche in geschützten Beschäftigungsverhältnissen, für gleichwertige Arbeit ein gleiches Entgelt erhalten. Dieser Grundsatz ist auch im Hinblick auf den Mindestlohnschutz relevant.“
Damit ist der Grundstein für eine Debatte, ob damit auch die Menschen in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) einen Anspruch auf Mindestlohn haben sollten, gelegt. Das zeigt auch das folgende Statement von Jan Lehmann (SPD) der meinte [...]
[...] „Es ist das bestausgeweitete Billiglohn-Modell EU-weit. Nirgendwo in der EU kann ein Unternehmen so billig produzieren lassen wie in einer WfbM. Ich erinnere gern: Die Menschen haben keinen Arbeitnehmer*innen-Status. Sie haben kein Streikrecht, keinen Mindestlohn, sie haben keine Arbeitnehmer*innen-Rechte. Es ist das System, welches ich kritisiere. Das kriegt man nicht gelöst, indem wir sagen: Wir geben euch jetzt den Mindestlohn. Das ist zu kurz gesprochen.“, betonte die Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament, Katrin Langensiepen, wie Deutschlandfunk berichtete. [...]/p>
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