Menschen mit Behinderungen waren die ersten Opfer des NS-Regimes
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Anlässlich des nationalen Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erinnert der Berichterstatter für die Belange von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss und ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, an die "Aktion T4", die in der Tiergartenstraße 4 ihren Anfang nahm, wo das NS-Vernichtungsprogramm an behinderten und kranken Menschen geplant und organisiert wurde:
Behinderte und kranke Menschen waren die ersten Opfer des nationalsozialistischen Massenmords. Sie sind oft als Opfergruppe in Vergessenheit geraten. Die abscheuliche Selektion im Rahmen der sog. „Aktion T4" ist Warnung und Mahnung auch nach 83 Jahren.
Kern des Euthanasiegedankens war, dass es Menschen gibt, für die es besser wäre nicht weiterzuleben, weil ihre Existenz für sie selbst und die Gesellschaft eine unzumutbare Last ist.
Eine wirklich humane Gesellschaft muss sich durch Hilfe zum Leben, Zuwendung, Solidarität mit Schwachen und Kranken sowie eine intakte Immunabwehr gegen jedes "lebensunwert"-Gedankengut auszeichnen.
In der öffentlichen Euthanasie-Propaganda, wie etwa dem 1941 präsentierten Film "Ich klage an", wurde an das Mitgefühl mit unheilbar leidenden Menschen, die um Erlösung bitten, appelliert. In der Praxis wurden vor allem Menschen mit Behinderungen, die leben wollten, selektiert und getötet, weil sie als Last für den Staat angesehen wurden.
Das heutige Gedenken steht auch im Zusammenhang mit aktuellen bioethischen Debatten. So spielt der Begriff „Lebensqualität“ häufig bei der Diskussion um die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung eine große Rolle. Bei der vorgeburtlichen Diagnostik, die massiv finanziert wird, steht nicht die Therapie, sondern die Selektion ungeborener Kinder mit Behinderungen im Vordergrund. Fast immer führt die Feststellung einer Behinderung zur Abtreibung. Der gesellschaftliche Druck auf werdende Eltern, die Möglichkeiten der pränatalen Frühdiagnostik in Anspruch zu nehmen und ausschließend die Konsequenzen entsprechend zu ziehen, steigt stetig.
Erschreckend ist die Beteiligung von Ärzten und Pflegepersonal an der "Vernichtung lebensunwerten Lebens", die damit ihr Berufs-Ethos verraten haben. Die Mahnung des Arztes Christoph Wilhelm Hufeland (1836) gilt vor diesem Hintergrund unverändert: "Der Arzt soll und darf nichts anderes tun als Leben erhalten, ob es Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden Hubert Hüppe MdB und der Beauftragte für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Wilfried Oellers MdB morgen einen Kranz im Gedenken an die Opfer der NS-"Euthanasie"-Verbrechen an der Gedenkstätte in der Berliner Tiergartenstraße 4 niederlegen.