Selbstbestimmt leben mit Assistenz: Individuelle Gestaltung für mehr Freiheit
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Ein zentraler Grundsatz der Assistenzhilfe ist die Förderung der Selbstbestimmung. In der Praxis wird dieser Grundsatz auf vielfältige Weise umgesetzt. Da Menschen mit Behinderungen unterschiedliche Anforderungen an Pflege und Begleitung haben, wird die Assistenzhilfe entsprechend ihren persönlichen Vorstellungen gestaltet. Die Futura GmbH betont, dass das Arbeitgebermodell das Fundament bildet, um eine umfassende Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem individuelle Unterstützung organisiert und umgesetzt werden kann.
Prinzipien des Arbeitgebermodells
Über viele Jahrhunderte hinweg wurde das Leben von Menschen mit Behinderungen entweder im privaten Rahmen oder durch öffentliche Institutionen fremdbestimmt. Um die gleichberechtigte Teilhabe und die selbstbestimmte Lebensgestaltung einzufordern, entstand die Persönliche Assistenz aus der "Selbstbestimmt Leben Bewegung". Dabei handelt es sich um eine Form der Unterstützung, die ohne Einfluss von außen arrangiert werden kann. Anstatt die Kontrolle an Dritte abzugeben, gestaltet man den Alltag eigenständig im Rahmen der Assistenzhilfe. So haben Leistungsberechtigte die Wahl zwischen Sach- und Dienstleistungen oder einem Persönlichen Budget, mit dem sie die notwendigen Leistungen selbst finanzieren können.
Entscheidet man sich für das Budget, nimmt man die Rolle eines Arbeitgebers ein. Das Arbeitgebermodell basiert auf verschiedenen Kompetenzen, die den Leistungsempfängern umfassende Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Persönlichen Assistenz ermöglichen. Das beginnt bei der Suche nach Assistenzkräften, die die gewünschten Leistungen erbringen sollen. Damit einher gehen alle Rechte und Pflichten, die man als Arbeitgeber gegenüber den Angestellten hat, einschließlich der Lohnzahlung. Sobald die Assistenzkräfte ausgewählt und eingestellt sind, werden sie gemäß den persönlichen Bedürfnissen geschult. Wann, wo und wie die Leistungen erbracht werden sollen, entscheidet man selbst. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Betreuung den eigenen Bedürfnissen genau entspricht.
Geteilte Verantwortung schafft neue Freiheiten
Dank des Arbeitgebermodells behalten unterstützungsbedürftige Personen auf allen Ebenen die Kontrolle über ihre Assistenzhilfe. Die vollständige Kontrolle zu haben bedeutet jedoch auch, dass zahlreiche organisatorische Aufgaben erledigt werden müssen. Diese Aufgaben erfordern nicht nur viel Zeit, sondern auch spezifisches Know-how in arbeitsrechtlichen und finanziellen Fragen. Um diese Aufgabenlast zu verringern, ohne die Selbstbestimmung aufzugeben, gibt es eine weitere Möglichkeit der Hilfegestaltung. Die Persönliche Assistenz kann in Zusammenarbeit mit einem Assistenzdienst organisiert werden.
Dabei übertragen die Leistungsempfänger die Arbeitgeberpflichten an den jeweiligen Pflegedienst. Neben der Bezahlung der Assistenzkräfte sorgt der Assistenzdienst dafür, dass jederzeit geschultes Personal zur Verfügung steht. Gleichzeitig wird man in allen Belangen rund um die Persönliche Assistenz unterstützt, sodass man immer einen erfahrenen Ansprechpartner an seiner Seite hat. Während bestimmte Verantwortungsbereiche gemeinsam getragen werden, übernehmen die Leistungsempfänger weiterhin die Auswahl und Einarbeitung der Hilfskräfte sowie die Ausgestaltung der gewünschten Leistungen. Das Ziel ist es, die Begleitung selbstbestimmt entsprechend den eigenen Bedürfnissen und dem Lebensstil auszurichten.