Kindergrundsicherung – Keine Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen
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Arbeit muss sich lohnen, ein Zitat dass nicht nur der Bundesarbeitsminister, Hubertus Heil immer wieder betont, sondern auch aus anderen Ministerien zu hören ist. Dieses gutgemeinte Zitat, trifft aber nicht jeden uns so wird aus „Arbeit muss sich lohnen“ eine fast schon diskriminierende Aussage, denn die Menschen, die eben nicht arbeiten können, weil dieses aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die fühlen sich mit solchen Aussagen an den Rand der Gesellschaft gedrückt.
Besonders problematisch wird es, wenn die erwerbsunfähige Mutter, alleinerziehend, Kinder im Haushalt mitversorgt und die grundlegenden Bedürfnisse der Kinder befriedigen möchte. Seien es die neuen Schuhe, die Teilnahme an Schulausflügen, der Sportverein oder die Teilnahme an Freizeitaktivitäten mit anderen Kindern zusammen. Oft nicht möglich, da das Bürgergeld nicht ausreicht. Viele Eltern, wissen nicht einmal, welche Leistungen ihnen zustehen, so dass in der Vergangenheit viele Leistungen nicht abgerufen wurden.
„Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Komponenten: Dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (bisher: Kindergeld) sowie einem Kinderzusatzbetrag, der altersgestaffelt wird und vom Einkommen abhängt. Dafür wird der bisherige Kinderzuschlag weiterentwickelt und auch die Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen (SGB II und SGB XII-Leistungen), in diese neu ausgestaltete Leistung aufgenommen. Das Bürgergeld bleibt als Auffangoption erhalten, sollte das soziokulturelle Existenzminimum des Kindes in Einzelfällen (Mehr-/Sonderbedarfe, Wohnkosten) nicht durch den Zusatzbetrag gedeckt werden können,“ heißt es zur Kindergrundsicherung im Einigungspapier der Ampel-Koalition.
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