Berufung und Abberufung von Mitgliedern des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen
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De Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Cansel Kiziltepe drei neue Mitglieder in den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen berufen und gleichzeitig drei Mitglieder mit Dank aus dieser Funktion, die ehrenamtlich ausgeübt wird, entlassen, wie es in einer Pressemitteilung der Berlin Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (asgiva) heißt.
Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, für die jeweils ein stellvertretendes Mitglied zu berufen ist, und elf nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammen und repräsentiert die gesamte Breite der Vertretungen der Menschen mit Behinderungen in Berlin.
Als Vertretung der Zivilgesellschaft berät und unterstützt der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und den Senat in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berühren.
In der Funktion als Sprachrohr der behindertenpolitischen Zivilgesellschaft arbeitet der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen zudem eng mit behindertenpolitischen sachverständigen Personen, Institutionen und Verbänden zusammen.