UN-BRK: 15 Jahre wenig Fortschritt - Deutschland erneut in der Kritik
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Seit diesem Jahr jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention zum 15. Mal. Trotzdem hat die UN Deutschland und den Bundesländern in ihren jeweiligen Zuständigkeiten nach ihrer Prüfung sehr schlechte Bewertungen für die Umsetzung gegeben. Dies ist bereits das zweite Mal im vergangenen Jahr, dass dies in sehr klaren Worten geschieht. Es scheint jedoch nicht so, als ob Deutschland oder Schleswig-Holstein durch diese Bewertung zum Handeln bewegt werden.
„Dass die Beurteilung des Fachausschusses der UN aus dem vergangenen August noch keine Reaktion der Verantwortlichen erzeugte, ist in meinen Augen kein gutes Zeichen an Menschen mit Behinderungen auch in Schleswig-Holstein,“ sagt Michaela Pries, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, wie es in einer Pressemitteilung des Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen von Schleswig-Holstein heißt.
Die UN sehen zwar Fortschritte gegenüber dem ersten Bewertungszeitraum bis 2015, fahren aber in ihrem Urteil mit vielen Bedenken zu den noch vorhandenen Mängeln fort. Das Land Schleswig-Holstein hat die Aufgaben der Konvention angenommen und führt seit vielen Jahren umfangreiche Maßnahmen durch. Den kritischen und teilweise tiefgreifenden Eingriffen in die menschenrechtlich verbrieften Ansprüche widmet sie sich indes nicht in der erwarteten Form und Intensität.
Gravierende Mängel sieht der Fachausschuss bei einigen menschenrechtlichen Aspekten, die im Verantwortungsbereich der Länder liegen.
Die Zwangsbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Pflege und Eingliederungshilfeeinrichtungen sowie in psychiatrischen und forensischen Institutionen wird sehr kritisch gesehen. Diese sollten verboten werden.
Weitere Aspekte sind der geringe Gewaltschutz insbesondere für Frauen mit Behinderungen sowie der Zugang zu Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderungen.
Die Bereitstellung barrierefreier Mobilität hält der Fachausschuss für ungenügend. Das Land kann hier mehr Initiative zeigen. Die Landesbeauftragte wünscht sich über die gut eingespielte Befassung mit dem Landesaktionsplan hinaus, deutlich erkennbare Initiativen und
bittet die Landesregierung: „Lassen Sie uns gemeinsam beraten, wie die besonders kritischen Anmerkungen der UN in Schleswig-Holstein angegangen werden können!“