Assistenzhunde - Erleichterung im Alltag und Beitrag zur Teilhabe
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Assistenzhunde sind für viele Menschen im Alltag eine große Hilfe, insbesondere um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Am bekanntesten ist dabei der Blindenhund. Wie der Begriff "Assistenzhund" aber schon verrät, werden Hunde eben nicht nur als Blindenhunde eingesetzt, sondern können auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, eine erhebliche Unterstützung darstellen um bspw. am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Die Assistenzhunde werden dabei immer nur für die Person ausgebildet, die den Assistenzhund erhalten soll, da die Ausbildung spezifisch für die Anforderungen des zu assistierenden, erfolgt. Assistenzhunde können beispielsweise Gegenstände aufheben, Medikamente aus dem Regal holen oder zur Orientierung im öffentlichen Raum dienen.
Für Menschen mit epileptischen Anfällen, können Assistenzhunde eine gute Unterstützung sein, da diese ihren Halter bereits einen anstehenden epileptischen Anfall erkennen können, so dass sich Betroffene in eine sichere Umgebung begehen können.
In Deutschland gibt es die Assistenzhundeverordnung. Diese regelt, wann ein Hund zur Assistenz geeignet ist, aber auch wie er ausgebildet, geprüft und zugelassen wird. "Außerdem legt die Verordnung ausdrücklich fest, dass Assistenzhunde Zutritt zu allgemein zugänglichen Orten erhalten müssen," betont zudem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Assistenzhunde nicht so selbstverständlich sind, müssen Halter immer wieder erfahren, wenn beispielsweise der Zutritt zu einer Arztpraxis, einem Museum oder einem Supermarkt mit Assistenzhund, unberechtigterweise verweigert wird. Unberechtigt deshalb, da dieses dem Behindertengleichstellungsgesetz widerspricht. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Zutritt verboten werden. Das Ministerium führt als Beispiel den Zugang zu einer Notaufnahme aus hygienischen Grunden auf.
Um Zutritt zu erhalten ist es wichtig, dass Assistenzhunde in der Öffentlichkeit als solche zu erkennen sind. Hierfür ist in der Assistenzhundeverordnung ein einheitliches Logo festgelegt. "Zudem gibt es einen Mensch-Assistenzhund-Ausweis. So können öffentlich zugängliche Stellen erkennen, wann ein Hund grundsätzlich Zugang zu den eigenen Räumlichkeiten erhalten muss."
Deutschland muss barrierefrei werden, Dazu gibt es bereits die "Bundesinitiative Barrierefreiheit" und ein entsprechendes Eckpunktepapier , auf deren Umsetzung viele Menschen mit Beeinträchtigungen, bis heute warten.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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