Berufliche Hilfe für eine drohende Behinderung
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Wer von einer Behinderung bedroht ist kann die Berufliche Wiedereingliederung in Anspruch nehmen. Die Leistung zur Teilhabe behinderte Menschen am Arbeitsleben (LTA).
Für was kann ich dieses in Anspruch nehmen?
Beispielsweise für:
- Weiterbildungen,
- Umschulungen
- oder um technische Hilfsmittel zu finanzieren.
Das Ziel ist es wer gesundheitlich eingeschränkt ist wieder in die Gesellschaft zu integrieren und das am besten der erlernte Beruf wieder ausgeübt werden kann.
Zum Beispiel: Jemand arbeitet als Gärtner und kann dieses nicht mehr ausüben durch eine Verletzung des Rückens. So findet eine Umschulung mit Hilfe der LTA statt, so dass dieser beispielsweise in einem Blumengeschäft als Einkäufer oder Verkäufer arbeitet. Auch bekommt der ehemalige Gärtner als Angestellter, wenn er den ganzen Tag nicht mehr im Büro sitzen kann Zuschüsse so, dass der Arbeitsplatz umgebaut wird. Damit wieder die täglichen Aufgaben erledigt werden können.
Weiter Informationen finden Sie hier: LTA (Antragspaket Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
Wir wünschen allen ein frohes Neues Jahr und wir hoffen ihr seit gut ins Neujahr gekommen. Euer Team EU-Schwerbehinderung