EU-Parlament zum EU-Behindertenausweis
- Lesezeit: 3 Minuten
Die Abgeordneten gaben am Mittwoch dem 24 April 2024 grünes Licht für den EU-Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen. Mit den neuen Vorschriften, die mit 613 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen wurden und auf die sich das Parlament und der Rat bereits geeinigt haben, wird ein EU-weiter Behindertenausweis eingeführt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Vorzugsbedingungen wie ermäßigten oder gar keinen Eintrittsgebühren, bevorzugtem Zugang und Zugang zu reservierten Parkplätzen haben.
Beide Karten gewähren den Karteninhabern sowie ihren Begleitpersonen und Assistenztieren Zugang zu den meisten der gleichen Bedingungen wie nationale Karteninhaber. Die neuen Vorschriften gelten nur für Kurzaufenthalte, mit einer Ausnahme für Inhaber eines Behindertenausweises, die sich für ein Mobilitätsprogramm wie Erasmus+ in einen anderen Mitgliedstaat begeben.
Europäischer Behindertenausweis
Der Europäische Behindertenausweis wird in physischer Form und, soweit verfügbar, in digitaler Form ausgestellt und kostenlos ausgestellt und verlängert. Je nach Land können Kosten für den Verlust und die Beschädigung der Karte anfallen.
Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen
Der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen wird in physischer Form ausgestellt. Die EU-Länder werden aufgefordert, die Karte auch in digitaler Form auszustellen, und können sich dafür entscheiden, eine Gebühr für die Verwaltungskosten für die Ausstellung und Erneuerung der Karte zu erheben.
Zugang zu Informationen
Die Richtlinie fordert die EU-Länder und die Kommission auf, die Bürger für die Karten zu sensibilisieren, unter anderem durch die Einrichtung einer zentralen europäischen Website. Diese Website wird mit nationalen Websites verlinkt, die Informationen über den Erwerb, die Verwendung und die Erneuerung der Karten sowie Informationen über Vorzugsbedingungen enthalten.
Drittstaatsangehörige im EU-Parlament
Das Parlament billigt ferner mit 607 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen die vorläufige Einigung zwischen Parlament und Rat über die Ausdehnung der EU-Behindertenausweise und Parkausweise auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten.
Mit diesem Vorschlag werden beide Karten auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet, die sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten aufhalten, einschließlich Asylbewerbern und Staatenlosen, sowie auf ihre persönlichen Assistenten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Zitat
Lucia Ďuriš Nicholsonová (Renew, SK), Berichterstatterin, erklärte: "Die EU muss sich für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU einsetzen. Besonders stolz bin ich darauf, dass die Karten nun bestimmte Aufenthalte von mehr als drei Monaten abdecken werden, so dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Karte haben, wenn sie im Ausland studieren. Die Bedeutung des Europäischen Behindertenausweises geht über die bloße Erleichterung des Reisens hinaus. sie verkörpert das Engagement der EU, die Freizügigkeit für alle Europäerinnen und Europäer zu gewährleisten."
Nächste Schritte
Der vereinbarte Text muss nun auch vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Mit der Annahme dieser Vorschläge reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Antidiskriminierung, Gleichstellung und Lebensqualität sowie integrative Arbeitsmärkte, wie sie in den Vorschlägen 29 und 14 der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen.