Gemeinsame Erklärung zur Inklusion mit den Ländern
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Gespräch der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig. Gemeinsame Erklärung der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern verabschiedet.
Erstmals fand im Vorfeld einer Jahrestagung der Regierungschefinnen- und -chefs der Länder ein Gespräch zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern statt. Die Einladung zu diesem Gespräch erfolgte durch Ministerpräsident Michael Kretschmer, der seit Anfang Oktober den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehat.
Zum Abschluss ihres Gesprächs mit Regierungschefinnen und -chefs am 24. Oktober haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern heute in ihrer „Leipziger Erklärung“ Forderungen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gestellt. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen, Impulse und Instrumente insbesondere in den Bereichen Arbeit und Fachkräfte, Gesundheit, Wohnen und Bildung bedarf.
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Sowohl der Bund als auch die Länder tragen die gleiche Verantwortung in der Umsetzung der UN-BRK, deren Ziel die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist, die niemals unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden darf. Ich bin froh, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer das Thema der Inklusion und Umsetzung der UN-BRK auf die Agenda gehoben hat, denn die Behindertenpolitik muss in Deutschland eine höhere Priorität erlangen. In Zukunft wird es wichtig sein, dass wir Behindertenbeauftragte von Bund und Ländern auch in den Fachministerkonferenzen wie die der Ressorts Bauen oder Bildung vorkommen und so noch deutlicher machen können, dass Inklusion eine Querschnittsaufgabe für alle politischen Bereiche ist.“
Die komplette Erklärung finden Sie hier.