Liveübertragungen des Deutschen Bundestages mit Gebärdensprache
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In dieser Woche beginnt der Deutsche Bundestag am Mittwoch mit einer Fragestunde. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) und die Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) stellen sich den Fragen der Abgeordneten. Im Anschluss steht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Herzgesundheit“ (20/13094) auf der Agenda. Laut der Regierung soll diese Regelung „zur Senkung der Krankheitslast durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zur Stärkung der Herz-Kreislauf-Gesundheit beitragen.“ Es wird darauf hingewiesen, dass die im westeuropäischen Vergleich geringere Lebenserwartung in Deutschland „insbesondere auf die kardiovaskuläre Sterblichkeit zurückgeführt“ wird. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland und machten 2021 ein Drittel aller Todesfälle aus. Zudem verursachten Erkrankungen des Kreislaufsystems 2020 mit rund 57 Milliarden Euro die höchsten Kosten für das Gesundheitssystem. Leider werden diese Sitzungen nicht in DGS (Deutsche Gebärdensprache) übertragen.
Am Donnerstag, dem 7. November 2024, befasst sich der Bundestag mit einem interfraktionellen Antrag gegen Antisemitismus. Der von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachte Antrag trägt den Titel „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ und soll nach einer rund 70-minütigen Aussprache direkt abgestimmt werden. Diese Debatte wird in DGS übertragen.
Im Anschluss wird das Parlament über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „zur Stärkung der Handels- und Außenwirtschaftsbeziehungen der Europäischen Union“ (20/11614) abstimmen, der ebenfalls in DGS übertragen wird. Die CDU/CSU-Fraktion fordert, Deutschland solle „die EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika, der Vertragspartei Zentralafrika, mit Ghana und Côte d'Ivoire ratifizieren“ sowie die EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur und Vietnam billigen.
Darauf folgt die Debatte zur Aufarbeitung der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen in der NS-Zeit. Die Fraktionen verlangen eine Intensivierung der Aufarbeitung und fordern die Bundesregierung auf, „ein Projekt zu initiieren, um bundesweit Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen.“ Dieses Projekt soll unter Einbeziehung von Gedenkstätten, Forschungseinrichtungen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden. Auch eine nationale Fachtagung soll stattfinden. Darüber hinaus fordern die Fraktionen eine nachhaltige Unterstützung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „T4“-Tötungsanstalten, „um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten und um die zunehmenden Herausforderungen bei der Aufarbeitung von Archivmaterialien und den zu leistenden Beratungsaufgaben bewältigen zu können“, heißt es von der Bundesregierung. Diese Debatte wird ebenfalls in DGS übertragen.
Am Donnerstag wird ein Antrag der AfD mit dem Titel „Die Migrationswende hinsichtlich Syrien einleiten – Die unbegrenzte Aufnahme beenden und die Rückkehr nach Syrien vorantreiben“ (20/8657) beraten. Diese Debatte wird in DGS übertragen.
Am Freitag steht eine Debatte über 35 Jahre Mauerfall auf der Tagesordnung. Diese wird ebenfalls in DGS übertragen. In diesem Rahmen wird über einen von der Unionsfraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „35 Jahre Mauerfall – 35 Jahre Freiheit in ganz Deutschland – Verantwortung und Auftrag“ debattiert. Ob über den noch nicht vorliegenden Antrag direkt abgestimmt oder an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen wird, ist noch unklar.
Außerdem hat die AfD-Fraktion zwei Anträge angekündigt. Der erste Antrag mit dem Titel „Gerechtigkeit für Familien schaffen, die in der DDR und SBZ Opfer von staatlich organisierten Kindesraub wurden“ soll an den Ausschuss für Kultur und Medien oder den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden; die Federführung ist noch offen. Auch im zweiten Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Erinnerungen an die kommunistische Gewaltherrschaft in Deutschland neu aufstellen – Volksaufstand der DDR zum Feiertag erheben, Bau des Mahnmals beschleunigen und Wissensvermittlung gewährleisten“ ist die Federführung noch offen, wie es von der Regierung heißt.
Ebenfalls am Freitag wird die Debatte zur Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests in DGS übertragen. Drucksache: (20/10515) Die Abgeordneten fordern, die Folgen der Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) systematisch auszuwerten. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 eine Kassenleistung, sofern die Schwangere zusammen mit der Gynäkologin zu dem Schluss komme, dass der Test notwendig sei. Jedoch regele der G-BA weder in den Mutterschaftsrichtlinien (MuRL) noch in der „Versicherteninformation Bluttest auf Trisomien/Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“ ausreichend klar, wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen sollte. Es sei zu befürchten, dass den Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, auch damit sich Ärzte absichern können. Dies könnte dazu führen, dass der Test so regelmäßig angewendet werde, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkomme. wie es von der Bundesregierung heißt.