Lebenshilfe-Chefin: Neue Vergaberegeln stärken Inklusion
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Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und die Beschaffung von Waren sollen soziale Kriterien künftig stärker berücksichtigt werden. Öffentliche Auftraggeber sollen dafür bereits im Rahmen der Leistungsbeschreibung mindestens ein soziales oder umweltbezogenes Kriterium vorsehen. Sozial soll ein Kriterium unter anderem insbesondere dann sein, wenn es darauf abzielt, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird, oder wenn zu beschaffende Waren, Bau- und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße zugänglich sind. Diese Regelung im sogenannten „Vergabetransformationspaket“ begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe ausdrücklich. Aktuell liegt hierzu ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor.
Die BAG WfbM hat sich kürzlich an zwei öffentlichen Konsultationen zum Vergaberecht beteiligt. Dabei ging es zum einen um die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen des Bundes und zum anderen um das Vergabetransformationspaket.
In der Konsultation zum Vergabetransformationspaket hob die BAG WfbM hervor, dass Sozialunternehmen wie Werkstätten von der vereinfachten und sozial ausgerichteten Beschaffung profitieren könnten. Eine bevorzugte Berücksichtigung von Werkstätten im Vergabeverfahren und die verbindliche Prüfung dieser Möglichkeiten würde ihre Chancen auf öffentliche Aufträge verbessern, insbesondere, weil viele Werkstätten verstärkt auf Nachhaltigkeit achten.
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., erklärt: „Menschen mit Behinderung werden davon profitieren, dass sie bei Vergabeentscheidungen berücksichtigt werden. Das geplante Gesetz kann so zum wichtigen Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft werden.“