Erneutes Aussetzen der Schuldenbremse möglich
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Mit den gesamten Entlastungspaketen der Bundesregierung, aber auch mit "Sondervermögen" für die Bundeswehr, trat schon in der Vergangenheit immer wieder der Begriff Schuldenbremse auf. Das Wort klingt einfach und erklärt sich im Grundgesetz.
Die Schuldenbremse dient dazu, dass die Haushalte, also das, was sowohl der Staat als auch die Bundesländer an Geld zur Verfügung haben, ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Bedeutet keine Neuverschuldung Finanzierung sämtlicher Ausgaben durch Steuereinnahmen.
Eine Maßnahme, die nur in Ausnahmenfällen hinfällig ist und das sind "Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen". Nähere Definition was eine "außergewöhnliche Notsituation" ist, ergibt sich nicht aus dem Grundgesetz. Jedoch hat sich der wissenschaftliche Dienst genau mit dieser Frage befasst und geht nähre darauf ein, was eine außergewöhnliche Notlage ist.
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