Bundesrat billigt Sonderabgabe für Hersteller von Einwegkunststoff
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Der Bundesrat hat heute am Freitag, dem 31 März 2023 der Sonderabgabe für Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffen beschlossen. Drucksache: (2019/904)
So wird mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie umgesetzt, die zukünftig die Hersteller von Einweg-Plastikprodukten mehr in die Verantwortung nimmt, umso die Plastikprodukte zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten.
Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.
Damit beteiligen sich die Kommunen an den Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll aus Straßen und Parks, die viele Millionen Euro kosten.
Umsetzung von EU-Recht
Dabei sei das Ziel des Gesetzes, eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019 in deutsches Recht umzusetzen. Hierbei soll die Pflicht zur Übernahme bestimmter Kosten im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen sowie die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern, heißt es in der amtlichen Begründung. Am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt soll das Gesetz in Kraft treten, es soll die Abgabe- und Registrierungspflicht ab 1. Januar 2024 gelten.