DGB fordert dringende Verbesserungen für das duale Studium
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert Politik, Arbeitgeber und Hochschulen auf, die Lern- und Ausbildungsbedingungen im dualen Studium dringend zu verbessern. Das duale Studium werde seinem Anspruch, akademische und berufliche Ausbildung gut zu verbinden, nicht gerecht. Außerdem fehle vielen der mehr als 120.000 dual Studierenden der gesetzliche Schutz des Berufsbildungsgesetzes. Dies sind zwei zentrale Ergebnisse des repräsentativen Reports Duales Studium, den die DGB-Jugend heute in Berlin vorgelegt hat.
Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Wer qualifizierte Fachkräfte will, muss gute Ausbildungsbedingungen bieten – das gilt auch für das duale Studium. Wenn ganze 75 Prozent der Befragten dual Studierenden die schlechte Verzahnung von Theorie und Praxis bemängeln, ist das ein eindeutiger Handlungsauftrag an den Gesetzgeber. Wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben zur Höhe von Praxisanteilen und zur betrieblichen Qualitätssicherung. Auch die Hochschulen und Betriebe müssen deutlich mehr tun, um die Lerninhalte aufeinander abzustimmen. Sie müssen ihre Pflicht zur Qualitätssicherung ernst nehmen und regelmäßig überprüfen, ob Theorie und Praxis gut aufeinander abgestimmt sind. Qualität vor Quantität – dieses Motto muss auch für das duale Studium gelten.“
Kristof Becker, DGB-Bundesjugendsekretär: „Dual Studierende sind viel zu oft vom guten Willen ihres Arbeitgebers abhängig und haben nicht die gleichen Rechte wie die Auszubildenden einer klassischen Berufsausbildung. Während es für die Berufsausbildung einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme der Lernmittel und auf eine Mindestausbildungsvergütung gibt, gilt beides für dual Studierende nicht. Der fehlende gesetzliche Schutz durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) führt zu Mehrkosten im Studium und zur Einschränkung der freien Berufsausübung nach dem Studium. Wir fordern den Gesetzgeber deshalb auf, den Geltungsbereich des BBiG auf die Praxisphasen des Dualen Studiums zu erweitern und Bindungsklauseln generell zu verbieten.“
Ein duales Studium soll ein Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie mit einer dualen Berufsausbildung oder längeren Praxisphasen in einem Unternehmen verbinden. Die enge Verzahnung von Hochschule und Praxis gilt als Besonderheit des dualen Studiums. Sie wird von 75 Prozent der in unserem Report befragten dual Studierenden nur als „befriedigend“ oder „ungenügend“ bewertet. 71,1 Prozent der Befragten gaben an, dass sie keine Abstimmung zwischen Hochschule und Betrieb wahrnehmen.
66,9 Prozent der dual Studierenden mussten sich vertraglich verpflichten, nach ihrem Studium im Betrieb zu bleiben. Die Rückzahlungspflicht von Ausbildungskosten im Falle des vorzeitigen Weggangs greift für etwa jede*n Zweite*n (48,4%) für eine Dauer von zwei bis sechs Jahren nach Studienende.
Fast die Hälfte (46,4%) der dual Studierenden muss selbst für notwendige Ausbildungsmittel aufkommen, mehr als zwei Drittel sind mit Bindungsklauseln nach Studienabschluss an ihr Unternehmen gebunden, eine Mindestvergütung im dualen Studium gibt es nicht.
In 2022 gab es 120.517 dual Studierende in 1.749 Studiengängen. Das sind 11,4 Prozent mehr als drei Jahre zuvor. Die Zahl der beteiligten Unternehmen hat sich innerhalb des letzten Jahrzehnts um etwa 25 Prozent vergrößert, in 2022 waren es 56.852 Unternehmen. Mittlerweile kann in fast einem Fünftel aller Bachelorstudiengänge im Bundesgebiet dual studiert werden.
Für den Report duales Studium hat das IAQ der Uni Essen-Duisburg zwischen Mai und August 2022 insgesamt 3.516 dual Studierende aus dem gesamten Bundesgebiet befragt.