Neun-Punkte-Plan für Inklusion an Schulen in Schleswig-Holstein vorgestellt
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Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Kinder mit Einschränkungen an allgemeinbildenden Schulen zu unterrichten und nicht wie in der Vergangenheit, in Förderschulden.
Da Bildungspolitik nicht auf Bundesebene durch den Bundestag beschlossen werden kann, sondern das föderale System in Deutschland die Verantwortung auf Kommunen und Bundesländer verlagert, gibt es in Deutschland kein einheitliches Vorgehen bei der Inklusion behinderter Kinder in das Bildungssystem.
Die Fraktionen von SPD und SSW haben gemeinsam einen Bericht über den Fortschritt und die Qualität der Inklusion an Schulen in Schleswig-Holstein gefordert. Am Freitag, den 23. Februar, wird das Landesparlament über dieses wichtige Thema diskutieren, wie der Landtag angekündigte.
Der Antrag, der unter TOP 28 und 43 verhandelt wird, stammt von den Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1882). Einen weiteren Antrag zu diesem Thema reichen die Fraktionen von SPD und SSW ein (Drs. 20/122). Die Diskussion wird durch einen Bericht der Landesregierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/1754) eingeleitet.
Als Antwort auf die Herausforderungen präsentiert die Landesregierung einen umfassenden Neun-Punkte-Plan zur Förderung der Inklusion. Im Fokus steht die Umsetzung der "Inklusiven Schule", in der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen an Regelschulen gleichberechtigt unterrichtet werden. Der Neun-Punkte-Plan sieht vor, dass Förderzentren nur noch für einen geringen Prozentsatz der Kinder mit Handicaps zuständig sind. Dieser Schritt soll eine verstärkte Integration in den regulären Unterricht gewährleisten und ist im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat.
Die Diskussion um Inklusion in Schulen dauert schon seit einiger Zeit an, insbesondere hinsichtlich mangelnder Ressourcen für Sach-, Geld- und Personalausstattung. Der Landesrechnungshof stellte bereits 2017 fest, dass die notwendigen Ressourcen im Schulsystem nicht vorhanden sind. Ein weiteres kontroverses Thema betrifft die Existenz von Förderschulen und die steigende Exklusionsquote, die von den Fraktionen von SPD und SSW kritisiert wird. Diskussionen gibt es seit dieser Zeit immer wieder, vor allem um mangelnde Ressourcen für Sach-, Geld- und Personalausstattung. So stellte beispielsweise der Landesrechnungshof in seinem Bericht zur Inklusion an Schulen im Jahr 2017 fest: „Die Landesregierung strebt ein inklusives Schulsystem für alle Schularten und Schulen an. Die dafür notwendigen Ressourcen sind im System Schule nicht vorhanden“. Ein weiteres, strittiges Thema ist die Frage, ob und in welchem Umfang Förderschulen weiterhin existieren sollen. Ein Antrag der Fraktionen von SPD und SSW bemängelte hier zuletzt einen Anstieg der Exklusionsquote, also der Schülerinnen und Schüler, die wieder in Förderzentren unterrichtet werden.
CDU und Grüne: Inklusion weiter stärken
Im gleichen Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, einen Bericht über den aktuellen Stand auf dem Weg zur Umsetzung der Inklusion zu verfassen, welcher vor allem aufzeigen soll, wie „Qualität gesichert und ausgebaut werden kann und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um mehr Kinder mit Förderbedarf in Regelschulen aufzunehmen“. Dieser wurde Ende des Jahres vorgelegt, zeichnete im Ganzen ein positives Bild und ist nun Grundlage eines Maßnahmenpaketes, welches auf Antrag der Regierungsfraktionen im Plenum vorgestellt wird. Sein Titel ist gleichzeitig ein Bekenntnis: „Inklusion an unseren Schulen weiter stärken“.
In neun Punkten werden darin konkrete Maßnahmen aufgezeigt, um die Inklusion und deren Qualität weiterzuentwickeln. Unter anderem geht es um die Wiederaufnahme eines Runden Tisches zum Thema. Landesweit sollen ab dem kommenden Schuljahr außerdem Standards zur Feststellungsdiagnostik eingeführt werden. Geplant ist auch die Zusammenlegung von Pool-Lösungen bei Schulassistenzen und –begleitungen. Ein Ausbau der Fortbildungsangebote, eine Stärkung der Elternmitwirkung sowie zusätzliche digitale Medien zur Teilhabe behinderter Menschen sind weitere Punkte.
Bis zum Jahr 1990 wurden Kinder mit Förderbedarf in Schleswig-Holstein ausschließlich an Sonderschulen unterrichtet – in einem Parallelsystem mit den Regelschulen auf der anderen Seite. Ein neues Schulgesetz stellte damals im Land die Weichen für eine Zusammenlegung und machte das Land kurz darauf sogar zum Vorreiter in der Bundesrepublik.