Konferenz in Berlin: Barrierefreiheit im Fokus
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Heute am 27 Februar 2024 fand im Berliner Congress Center (bcc) eine bedeutende Konferenz statt. Die Veranstaltung, betitelt “Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?”, brachte wichtige Persönlichkeiten aus dem Bereich der Inklusion und Barrierefreiheit zusammen. Unter den Teilnehmern waren der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel und der Inklusionsaktivist Raul Krauthausen.
Barrierefreiheit in Deutschland
In einem Forum wurde intensiv über die Barrierefreiheit in Deutschland debattiert. Der UN-Fachausschuss betonte in seinen abschließenden Bemerkungen, dass Deutschland in zahlreichen Bereichen für Barrierefreiheit sorgen und angemessene Vorkehrungen für den Fall (noch) nicht vorhandener Barrierefreiheit bereitstellen soll. Dies betrifft nicht nur öffentlich-rechtliche, sondern vor allem auch privatrechtliche Bereiche. Dazu gehören Dienstleistungen und Produkte, die der Öffentlichkeit angeboten werden, sowie der Wohnungsbau, das Gesundheitswesen und die Bereiche Bildung, Ausbildung, Arbeit, Verkehr, Informationen, Sport, Kunst, Kultur, Wahlen und Justiz.
Fehlende systematische Erfassung der Rechtslage
Horst Frehe, Vorstand der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V., wies darauf hin, dass es in Deutschland keine systematische Erfassung der Rechtslage zur Barrierefreiheit gibt. Er betonte, dass der Fachausschuss angemerkt hat, dass in den nächsten 10 Jahren über 200.000 barrierefreie Wohnungen fehlen werden. Frehe schlug vor, die Barrierefreiheit in der Bauleitplanung im Baugesetzbuch festzuhalten und dies über ein Bundesgesetz zu regeln. Zudem könnte ein Bericht zur Barrierefreiheit eingeführt werden, der aufzeigt, was getan werden muss, so dass die Kommunen dazu verpflichtet werden.
Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. sprach die Herausforderungen von Verbandsklagen an. Sie betonte, dass man nur einklagen kann, dass eine Benachteiligung durch Barrieren festgestellt wird, aber nicht, dass diese abgeschafft wird. Um hier voranzukommen, wäre ein ganz wichtiger Schritt, so Möller. Sie schlug vor, die Klagen durch das BGG als Verbandsklagen gerichtskostenfrei zu stellen oder eine erweiterte Prozesskostenhilfe zu entwickeln. Zudem könnte dem Bundesbehindertenbeauftragten ein eigenes Klagerecht eingeräumt werden.
Dr. Michael Maschke vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales informierte über neue gesetzliche Initiativen. Ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wird eingeführt, das Maßnahmen gegen Verstöße und Diskriminierung vorsieht. Es wird auch Schlichtungsstellen für den privaten Bereich geben und verstärkte Anstrengungen, Barrierefreiheit in digitaler Kommunikation und Gebäuden voranzutreiben. Es handelt sich um ein Gesamtpaket, betonte Maschke. Es gibt ein Bekenntnis im Hause, wir arbeiten noch ganz intensiv daran, wir haben einen Dialogprozess geführt, wir haben im Stammbuch geschrieben der UN-BRK auch im Auge zu behalten.
Dr. Volker Sieger von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hob die Bedeutung des Tempos beim Abbau von Barrieren hervor, insbesondere im öffentlichen Verkehr. Es fehlen Regelungen für diskriminierungsfreie Zugänge zu Zügen und Bahnen im Fernverkehr. Die Bedeutung von mehr Personal und Beratungsdiensten, besonders für Kleinstunternehmen, wurde ebenfalls betont.
Insgesamt zeigt die Konferenz, dass Barrierefreiheit in Deutschland auf verschiedenen Ebenen und Sektoren weiterhin eine wichtige Herausforderung darstellt, die gemeinsame Anstrengungen von Regierung, Organisationen und der Gesellschaft erfordert.