Merz: Ampel-Wahlrechtsreform ist mit Grundgesetz nicht vereinbar
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Vor den Verhandlungen in Karlsruhe zum Wahlrecht hat CDU-Chef Friedrich Merz der Ampelkoalition eine Reform zu Lasten der Opposition vorgeworfen.
„SPD, FDP und Grüne haben das Wahlrecht einseitig zu ihren Gunsten und zum Nachteil der Oppositionsparteien und vor allem zum Nachteil der direkt gewählten Wahlkreiskandidaten geändert“, sagte Merz dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Dieses Wahlrecht ist aus unserer Sicht mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, fügte der Oppositionsführer hinzu. „Die Reform kann dazu führen, dass einzelne Wahlkreise und sogar ein ganzes Bundesland nicht mehr im Bundestag von der Partei vertreten sind, die vor Ort die Mehrheit und die meisten Wahlkreise gewinnt." Das könne nicht richtig sein.
Merz hob die Bedeutung des Verfahrens für die kommende Wahl hervor. „Wir haben uns gezwungen gesehen, den Weg nach Karlsruhe zu gehen“, sagte der CDU-Politiker weiter. „Ich nehme gemeinsam mit Alexander Dobrindt und weiteren Kollegen der Fraktion in Karlsruhe daran teil, weil es sich um ein Verfahren von großer Bedeutung für die nächste Bundestagswahl und darüber hinaus handelt.“
Die Ampel habe die Vorschläge der Union für die Verkleinerung des Bundestages „allesamt ignoriert“ und kurz vor der Schlussabstimmung noch die Grundmandatsklausel abgeschafft, ergänzte Merz. Damit habe die Ampel die Verfassungswidrigkeit „erst recht ausgelöst“.