LAGeSo Jahresbericht: Unterstützung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung
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Am 16. Juli 2024 wurde von Präsident Alexander Straßmeir der Jahresbericht 2023 des LAGeSo veröffentlicht. Der Bericht wird zum zweiten Mal als rein digitale Version im webbasierten Format präsentiert.
Auch im Jahr 2023 war das LAGeSo Berlin in vielen Bereichen aktiv, heißt es in der Pressemitteilung des Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).
Dazu erläutert LAGeSo-Präsident Alexander Straßmeir:
- „Die Bereiche Apothekenaufsicht und Arzneimittelwesen im LAGeSo sind für die Überwachung des gesamten Arzneimittelverkehrs im Land Berlin zuständig und sorgen für die sichere Arzneimittelversorgung der Berliner Bevölkerung. Die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse für die Gesundheits- und Pflegeberufe war auch 2023 ein wichtiges Thema. Die Antragszahlen stiegen 2023 gegenüber 2021 um 87 % und gegenüber 2022 um weitere 25 % auf über 3.100. Die Anträge betreffen Ausbildungen in 26 Referenzberufen aus über 100 Ausbildungsstaaten. Mit dem In-Kraft-Treten des Sozialgesetzbuches XIV zum 01.01.2024 stellte das LAGeSo einen reibungslosen Übergang vom Bundesversorgungsgesetz zum SGB XIV sicher. Der neue Jahresbericht zeigt mit den ausgewählten Themen eindrücklich, dass das LAGeSo mit der Bandbreite der Aufgaben eine zentrale Rolle im Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie bei Leistungen in den Bereichen Soziales und Versorgung für die Berlinerinnen und Berliner spielt.“
Arzneimittelsicherheit durch das LAGeSo Berlin
Die Apotheken haben die gesetzliche Pflicht, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch das LAGeSo überwacht, so lange die Apotheken bestehen. Sie werden dazu immer wieder besichtigt und überprüft und es können behördliche Anordnungen getroffen werden (Bußgelder oder Schließungen). Während die Anzahl der öffentlichen Berliner Apotheken in den letzten zehn Jahren kontinuierlich abnimmt von 862 im Jahr 2013 zu 718 im Jahr 2023, steigt die Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl versorgter Menschen pro Apotheke in Berlin von 4.080 im Jahr 2013 auf 5.401 Personen im Jahr 2023. Die Anzahl der Regelbesichtigungen in Berliner Apotheken wurde von 175 (2022) auf 187 im Jahr 2023 verstärkt.
Gesundheitsschutz der Bevölkerung steht in der täglichen Arbeit stets im Vordergrund. Bei Meldungen zu Qualitätsbeanstandungen von Arzneimitteln erfolgt eine unmittelbare Einstufung des vorliegenden Mangels. Droht eine Gesundheitsgefahr für Patienten, wird unverzüglich das für das Arzneimittel verantwortliche Pharmaunternehmen kontaktiert und notwendige Maßnahmen eingeleitet. In der Folge kann es ggf. z.B. zu Rückrufen von Arzneimitteln, zu amtlichen Probenahmen oder anlassbezogenen Inspektionen kommen, die ggf. auch in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt durchgeführt werden.
Anerkennung Ausländischer Ausbildungen für Gesundheitsberufe
Die mit Abstand meisten Anträge entfallen auf den Gesundheits- und Krankenpflegeberuf (39 %) und den Arztberuf (33 %). 87 % der Anträge liegen Drittstaatenausbildungen zugrunde, 13 % entfallen auf EU-Ausbildungen. Mit insgesamt 2.712 Entscheidungen, davon 492 Approbationen, 326 Berufserlaubnisse, 506 Erlaubnisse zum Führen der Berufsbezeichnung und 1388 Feststellungsbescheide konnten die hohen Erledigungszahlen des Jahres 2022 nochmals um 35 % gesteigert werden. Die Steigerung ist zurückzuführen auf die um 600 gestiegene Anzahl an isolierten, vereinfachten Feststellungsbescheiden für Sammelanträge im Rahmen von Rekrutierungsprojekten für
ausländische Pflegekräfte. Mehr als jeder dritten Approbation eines Arztes, fast jeder zweiten Approbation eines Zahnarztes und jeder dritten Approbation eines Apothekers im Land Berlin liegt eine ausländische Ausbildung zugrunde. Jede vierte qualifizierte Pflegekraft, die 2023 die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten hat, hat eine ausländische Pflegeausbildung absolviert.
Das neue SGB XIV
Anspruch auf Leistungen haben Opfer von Gewalttaten, Geschädigte nach einer (empfohlenen) Impfung, Verfolgte im DDR-Regime und weitere Personengruppen. Der Fokus der Leistungen des SGB XIV liegt auf den Geschädigten, weniger auf den Ehepartnern oder anderen Angehörigen.
Neu ist insbesondere die nun gesetzlich vorgeschriebene intensivierte individuelle Beratung durch das Fallmanagement, die in Berlin bereits seit mehreren Jahren praktiziert wird. Der Leistungskatalog wurde im Vergleich zum BVG verschlankt und modernisiert. So ist zum Beispiel die Ausgleichsrente weggefallen, dem gegenüberstehen aber deutlich höhere Leistungen im Bereich der monatlichen Entschädigungszahlung (bisher Grundrente). Leistungen, wie die Elternrente (bei schädigungsbedingten Verlust eines Kindes) werden nun einkommensunabhängig gewährt.
Neu aufgestellt wurden die Leistungen der Sozialen Teilhabe. Hier orientiert sich der Leistungskatalog eng an den Regelungen des SGB IX. Im Bereich der medizinischen Rehabilitation ist der Bereich der Hilfsmittelversorgung neu strukturiert worden. So ist seit dem 01.01.2024 die Unfallkasse Berlin für die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen und weiteren orthopädischen Hilfsmitteln zuständig. Hier liegt nun der Leistungskatalog des SGB VII zu Grunde.
Persönliche Assistenz
Seit dem 01.01.2020 ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin für die Leistungen der Persönlichen Assistenz zuständig. Die Persönliche Assistenz ist eine besondere Form der Teilhabe-Assistenz in Kombination mit Pflegeleistungen. Sie dient der eigenständigen Gestaltung des Alltages von Menschen mit schweren Körperbehinderungen und besonderem Pflege- und Unterstützungsbedarf.
Um die Vorgänge vollumfänglich bearbeiten zu können, wurde der Teilhabe-Fachdienst Persönliche Assistenz als neuer Bereich eingerichtet. Dieser hat im Land Berlin nun die alleinige Zuständigkeit für die Leistungen der Persönlichen Assistenz und ermöglicht diesem besonderen Personenkreis die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Ausstellung der Kostenübernahmen für geeignete Assistenzbegleitungen.
Im Jahr 2023 wurden über 400 Fälle in der Persönlichen Assistenz bearbeitet, rund 144 davon im Arbeitgebermodell. Das Ausgabevolumen 2023 für die Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell belief sich auf 33.078.404 €. Das Ausgabevolumen 2023 für die Persönliche Assistenz als Sachleistung über Assistenzdienste erreichte eine Höhe von 62.477.264 €, insgesamt 95.555.668 €.
Inklusionsamt
Für die Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen wird die Ausgleichsabgabe eingesetzt. Es gibt eine Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber, nach der bei mehr als 20 Arbeitsplätzen 5 % der Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen vergeben werden müssen, ansonsten wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Das Inklusionsamt hat im Jahr 2023 63,9 Mio. € (2022: 57,5 Mio. €) an Ausgleichsabgaben eingenommen, wovon rund 61,1 (2022: 52,1) Mio. € für die Förderung von inklusiven Beschäftigungsverhältnissen verwendet wurden.
Heimaufsicht
Die Heimaufsicht führte 1.732 Beratungen und 567 Prüfungen durch. Die Heimaufsicht ist die Aufsichtsbehörde über verschiedene betreute gemeinschaftliche Wohnformen, in denen ca. 50.000 Menschen in Berlin leben. Davon sind 159 besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, 775 Pflege-Wohngemeinschaften, 417 stationäre Pflegeeinrichtungen und 1.012 Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen. Insgesamt bearbeitete die Heimaufsicht 538 Beschwerden über Einrichtungen und Wohngemeinschaften.
Schwerbehinderung
Zum 31.12.2023 gab es in Berlin 634.830 Menschen mit Behinderung. Davon sind 410.818 schwerbehinderte Personen (GdB>50) und 224.012 Personen behindert (GdB 20-40).
2023 sind 66.684 (2022: 61.606) Anträge zur Anerkennung auf eine Behinderung eingegangen. Insgesamt wurden 62.484 Anträge erledigt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für
Erstfeststellungsanträge dauerte 133 Tage, für Neufeststellungsanträge 174 Tage. Außerdem bearbeiteten die Beschäftigten im Kundencenter des Versorgungsamtes rund 60.000 Schwerbehinderten-Ausweise, 80.000 Wertmarken für den ÖPNV, 5.000 Taxiquittungen und gaben den Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung heraus.
Den Jahresbericht 2023 finden Sie hier.