Sozialverband kritisiert fehlende Inklusion und fordert mehr Engagement von Arbeitgebern
- Lesezeit: 2 Minuten
Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels ist aus Sicht des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen ein inklusiver, barriere- und diskriminierungsfreier Arbeitsmarkt unerlässlich. „Das Potenzial hoch qualifizierter und motivierter Menschen mit Behinderungen ohne Anstellung nicht zu nutzen, können wir uns nicht leisten“, sagt der Landesvorsitzende Paul Weimann. Dennoch beschäftige noch immer fast ein Viertel der Arbeitgeber in Hessen trotz gesetzlicher Beschäftigungspflicht keinen einzigen Menschen mit Behinderungen. Das Referat Betriebsarbeit im VdK bietet Schwerbehindertenvertretungen (SbV) in Betrieben und Behörden Hilfestellung bei der täglichen Arbeit und stärkt damit die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt – in diesem Jahr bisher mit mehr als 120 Informations- und Schulungsveranstaltungen. Unterstützt wird das Referat von rund 20 ehrenamtlichen Beauftragten für Betriebsarbeit in Hessen und Thüringen.
Im Rahmen der VdK-Landeskonferenz „Inklusion in der Arbeitswelt“ nutzten viele von ihnen die Gelegenheit, sich über Neuerungen in ihrem Arbeitsfeld zu informieren und sich auszutauschen. Um Betriebe besser über die Möglichkeiten einer Ausbildung oder Anstellung von Schwerbehinderten zu informieren, seien die neuen „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA) unter dem Dach der Integrationsämter eingerichtet worden, erläuterte VdK-Juristin Caroline Baier. Deren Fachberater/-beraterinnen kennen sich etwa bestens bei Förderangeboten aus.
In einem zweiten Vortrag skizzierte Walter Kunert, Schwerbehindertenvertrauensperson der DB InfraGO AG, wie die SbV in den Unternehmen Kolleginnen und Kollegen mit Einschränkungen dabei helfen, für ihre Rechte einzutreten. In diesem Sinne setzt sich der VdK dafür ein, die Schwerbehindertenvertretungen bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes einzubinden sowie deren Arbeit insgesamt zu stärken, etwa durch eine Absenkung der Freistellungsgrenze auf 50 zu betreuende schwerbehinderte Beschäftigte. „Die Inklusion im Arbeitsleben geht zu schleppend voran“, betont Weimann.
Nach wie vor ist die Erwerbslosenquote bei Menschen mit Behinderungen mit über 11 Prozent doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderungen. Das 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts und die im Zuge der Neuregelung angehobene Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die die gesetzlichen Bestimmungen missachten, habe keine nennenswerte Verbesserung gebracht. „Wir bleiben am Ball“, versichert Weimann.