Bundesregierung zur Arbeiten im „Minijob“
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Im Juni 2023 haben 11,4 Prozent der Beschäftigten ausschließlich geringfügig gearbeitet und weitere 8,6 Prozent haben zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine geringfügige Nebentätigkeit ausgeübt. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/13313) auf eine Kleine Anfrage (20/12659) der Gruppe Die Linke unter Verweis auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit.
In der Antwort heißt es:
Minijobs sind nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unsicher, oft niedrig entlohnt, bieten kaum Aufstiegsperspektiven und führen im Ergebnis zu Minirenten. Hinzu kommt, dass mehrheitlich Frauen betroffen sind, die ihr Erwerbspotential nicht voll ausschöpfen.
In Zeiten fehlender Fachkräfte ist das nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller umso mehr eine nicht hinnehmbare Situation. Wissenschaftler und Forschungsinstitute mahnen daher seit Langem eine Reform der Minijobs an. Zuletzt hatte der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, eine Abschaffung der Minijobs gefordert und zur Begründung auf die schlechte Altersabsicherung und die erschwerte berufliche Weiterentwicklung hingewiesen Nichtsdestotrotz stieg die Verdienstgrenze für Minijobs im Januar 2024 durch die Anpassung des Mindestlohns von 12 Euro auf 12,41 Euro auf derzeit 538 Euro und wird zukünftig mit jeder Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns „dynamisch“ mitwachsen. Mit diesem Beschluss der Bundesregierung dürften sich nach Meinung der Fragestellerinnen und Fragesteller die bekannten Probleme mit der Sonderbeschäftigungsform Minijob auch in der Zukunft fortsetzen.
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller daher ein genaues Bild über das aktuelle Ausmaß, die Struktur und Problemlagen der geringfügigen Beschäftigung machen
Weiter heißt es in den Parlamentsnachrichten:
Demnach gab es im Jahresdurchschnitt 2023 rund 271.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die ausschließlich geringfügig beschäftigt waren, weitere Daten können dem umfangreichen tabellarischen Anhang der Drucksache entnommen werden.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag