Öffentliche Warnsysteme
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Einst befanden sich auf den Hausdächern noch Sirenen, die nach vorgegebenen Mustern in bestimmten Situationen, anfingen zu heulen. Regelmäßig gab es Probealarme. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung, verschwanden diese vielerorts. Auch wenn es heute wieder die ersten Gemeinden gibt, die das Sirenen als Warnsysteme wieder einführen, so ist die bundesweite Verbreitung in Deutschland recht gering. Problematisch dabei ist, dass Deutschland immer noch kein flächendeckendes Internet anbietet.
Öffentliche Warnsysteme sind ebenfalls Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19460) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18529). Ziel öffentlicher Warnsysteme ist es der Fraktion zufolge, "im Falle drohender oder sich ausbreitender größerer Notfälle und Katastrophen, durch das möglichst lokale Versenden von Nachrichten an mobile Endgeräte, betroffene Bürgerinnen und Bürger vor den entsprechenden Auswirkungen zu warnen beziehungsweise sie darüber zu informieren".
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, betreibt der Bund zum Zweck der Warnung vor den besonderen Gefahren in einem Verteidigungsfall das Modulare Warnsystem (MoWaS), das die Länder "zum Zwecke der Warnung der Bevölkerung bei Notfällen und Katastrophen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit nutzen". Um die mobilen Endgeräte zu erreichen, ist die Warn-App "Nina" den Angaben zufolge ein wesentlicher Warnkanal des MoWaS. Neben an das MoWaS angeschlossene Warn-Apps verfüge das System über weitere Warnkanäle, "über die Warnungen auch an Personen ohne Smartphone multipliziert werden können".
Der Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland folgt der durch das Grundgesetz vorgeschriebenen föderalen Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung. Gegenstand der Bundeskompetenz ist nur und thematisch eng begrenzt der Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall (Zivilschutz). Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und damit Aufgabe und Verantwortung allein der Länder. Zum Zwecke der Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen, betreibt der Bund gem. § 6 des Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetzes das Modulare Warnsystem (MoWaS), das die Länder zum Zwecke der Warnung der Bevölkerung bei Notfällen und Katastrophen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit nutzen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der FDP.
Das die von der Bundesregierung betriebene Warn-App NINA aktuell (Stand: 21. April 2020) von nur 6,9 Millionen Menschen aktiv genutzt, zeigt deutlich, wie groß die Lücke zum Ziel einer flächendeckenden Warnmöglichkeit aktuell ist. Zudem stellt sich immer wieder heraus, das Menschen trotz der App nicht informiert werden. Wesentliche Gründe dafür, ist oftmals die schlechte Abdeckung des Internets im mobilen Bereich.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung