FDP will gegen Solidaritätszuschlag Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen
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Anfang September wollen, die die Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. “Mit Auslaufen des Solidarpakts für den Aufbau Ost hätte der Soli zum 1. Januar 2020 vollständig für alle abgeschafft werden müssen. Trotzdem halten Union und SPD daran fest und riskieren somit offen den Verfassungsbruch”, sagte FDP-Fraktionsvize Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in München.
In den letzten Monaten habe die FDP-Fraktion verschiedene rechtliche Optionen überprüft, so Dürr. „Nach der Sommerpause im September werden wir vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Fraktionsvorstands werde ich für die FDP-Fraktion gegen den Soli klagen." Dabei hätten mehrere Gutachten ergeben, dass die Erhebung der Abgabe nach Dezember 2019 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Bereits letztes Jahr hat der Bundestag der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags zugstimmt. Olaf Scholz (SPD) hatte einleitend die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gelobt. Allerdings schien es innerhalb der Koalition nicht komplett Einigkeit zu bestehen, denn seitens Olav Gutting (CDU/CSU) kam Kritik an den Entwurf aus dem Finanzministerium hinsichtlich des Soli’s für Unternehmen. Gutting lobte aber auch die Entlastung, die durch die Abschaffung des Soli’s, für den Bürger. Auch Christian Dürr (FDP) lobt die Abschaffung des Soli‘s, kritisiert aber die SPD, da seiner Meinung nach der Soli hätte eher abgeschafft werden müssen, aber die SPD sich eher mit ihren Parteitag beschäftigt hat, so sein Vorwurf. (wir berichteten)
Der Bundesrat hatte diesem zugestimmt im letzten Jahr. Das Gesetz sieht vor, das der Großteil aller Steuerzahler den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen muss. Der Bundesrat hatte den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 29. November 2019 gebilligt.
Die Freigrenze liegt derzeit bei 972 Euro bei Einzelpersonen und 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Freigrenze soll auf 16.959 Euro bei Einzelpersonen und auf 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden. Das führt dazu, dass 90 Prozent aller bisherigen Zahler des Soli’s befreit werden. Für höhere Einkommen wird es eine Art Milderungszone geben, um einen Belastungssprung für höhere Einkommen zu vermeiden.
Für 90 Prozent der Steuerzahler hat die Bundesregierung beschlossen den Solidaritätszuschlag zum 1. Januar 2021 zu streichen. Teilweise zahlen sollen in dann weiter 6,5 Prozent, je höher das Einkommen, desto mehr. Nur die einkommensstärksten 3,5 Prozent werden voll zur Kasse gebeten. Für den Aufbau Ostdeutschlands war der Solidaritätszuschlag ursprünglich als Sondersteuer eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer.
Der Gesetzentwurf der FDP im Bundestag sah hingegen damals vor, den Solidaritätszuschlag ab dem 1. Januar 2020 ganz abzuschaffen. Den Fortbestand des Solidaritätszuschlags, hält die FDP für einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Unter anderem wurde das mit einer Stellungnahme des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der erklärt habe, das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 sei mit dem Ende des Solidarpakts II nicht mehr zu rechtfertigen.
Zur Klage gegen den Solidaritätszuschlag beim Bundesverfassungsgericht erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied Dr. Volker Wissing:
Bei der Einführung des Solidaritätszuschlags ging es um die Deutsche Einheit und deren gerechte Finanzierung. Spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpaktes muss der Soli weg - für alle, ohne Ausnahme.
Ein moderner Verfassungsstaat sollte gegebene Zusagen einhalten. Dass wir Freie Demokraten deshalb gegen die CDU/CSU-SPD-Bundesregierung vor Gericht ziehen müssen, ist ein politisches Armutszeugnis für die Große Koalition.
Zur Erinnerung: Der Solidaritätszuschlag wurde damals eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit finanzieren zu können. Bereits durch die Namensgebung sollte betont werden, dass die Deutsche Einheit ein solidarisches Anliegen des gesamten Landes ist. Der Soli ist deshalb auch bewusst breit angelegt und belastet nahezu alle Einkommensarten. Wenn der Staat nun diese von ihm eingeforderte Solidarität aufkündigt, indem er am Soli festhält, weil es ihn nun mal gibt und weil man das Geld gut ausgeben kann, dann ist das unsolidarisch.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung