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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, Betriebe zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zu verpflichten. In einem Antrag (19/25798) schreiben die Abgeordneten: „Entsprechend ist es kontraproduktiv, parallel zu den massiven Einschränkungen für einige, andere - höchstwahrscheinlich sehr infektionsrelevante - Bereiche nicht mit der gleichen Konsequenz zu beschränken. Das gilt insbesondere für Büroarbeit, wo es eine Vielzahl an Tätigkeiten gibt, die auch ohne unverhältnismäßige Nachteile im Homeoffice geleistet werden können.“
Die Corona-Pandemie hat Deutschland fest im Griff. Die Zahl der täglichen Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 wie auch die Belastungen in Krankenhäusern erreichten in den letzten Wochen neue Höchststände.
Die Bundeskanzlerin hat gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um die Kontakte zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dazu gehört eine weitgehende Schließung von Kitas und Schulen wie auch die massive Begrenzung von privaten Kontakten.
Auch der Einzelhandel, Dienstleistungen und Kultureinrichtungen wurden weitgehend geschlossen. Diese Entscheidungen sind für Kinder, Eltern, Kunstschaffende, Selbständige, betroffene Unternehmen sowie für deren Beschäftigte und Kunden eine große Herausforderung. Daher ist es entscheidend, diese Schließung so kurz und konsequent wie möglich vorzunehmen. Entsprechend ist es kontraproduktiv, parallel zu den massiven Einschränkungen für einige, andere - höchstwahrscheinlich sehr infektionsrelevante - Bereiche nicht mit der gleichen Konsequenz zu beschränken.
Das gilt insbesondere für Büroarbeit, wo es eine Vielzahl an Tätigkeiten gibt, die auch ohne unverhältnismäßige Nachteile im Homeoffice geleistet werden können. Ein großer Teil der Unternehmen handelt schon verantwortungsvoll und hat die Präsenz der Bürobeschäftigten stark reduziert. Allerdings gibt es auch immer noch zu viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die auf die Anwesenheitspflicht im Büro bestehen, obwohl die jeweilige Tätigkeit auch von zuhause geleistet werden könnte. Auch die öffentliche Verwaltung ist hier nicht immer vorbildlich.
Sie fordern deshalb Änderungen im Arbeitsschutzgesetz, die Unternehmen während der pandemischen Notlage verpflichten, ihren Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen, soweit es die betrieblichen Anforderungen zulassen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung soll mit Bußgeld geahndet werden. Ferner sieht der Antrag vor, Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen für Eltern betreuungsbedürftiger Kinder planbar zu regeln.