Bund übernimmt Personalkosten für Corona-Tests in Behinderteneinrichtungen
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In der letzten Bund- und Länderkonferenz gab es Einigkeit, was die allgemeinen Teststrategien betrifft. In dem Beschlusstext heißt es dazu: " Neben den Pflege- und Altenheimen sind auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Daher ist es wichtig, dass auch in diesen Einrichtungen ausreichende Testungen vorgenommen werden können. Für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe übernimmt der Bund die Personalkosten für die Testung. Für die Sachkosten gilt die bereits getroffene Regelung in der CoronavirusTestverordnung."
Lob kommt zu diesem Beschluss vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): In Behinderteneinrichtungen übernimmt der Bund ab sofort die Personalkosten für die Corona-Tests. Darauf hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hingewiesen. "Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg aus der Pandemie", sagte LWL-Direktor Matthias Löb am Freitag (22.1.) in Münster. In der Vergangenheit hatte es Auseinandersetzungen gegeben, wer für die Kosten des Personals aufkommen solle, das in Werkstätten und Wohnheimen für Menschen in Behinderungen auf das Corona-Virus testet. Die Tests selbst zahlen die Krankenkassen.
Löb weiter: "Erfreulicherweise bekennt sich damit der Bund zu einer bundesweit einheitlichen Corona-Teststrategie für alle verletzlichen Personengruppen. Das ist ein großer Erfolg, denn auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind besonders schutzbedürftige Orte mit potentiell erhöhtem Infektionsgeschehen, wie der Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten und -präsidentinnen feststellt." Für die Herausforderung, die Teststrategie nach geklärter Finanzierung nun auch umzusetzen, bot Löb in einem Schreiben den Verbänden der Freien Wohlfahrtshilfe Unterstützung durch den LWL an.
Positive Resonanz kommt auch seitens der Lebenshilfe e.V.: Das hat die Lebenshilfe von Anfang an gefordert: Der Staat soll die Personal-Kosten für die Schnelltests auf Corona bezahlen. Nicht nur für die Altenhilfe, sondern auch für Menschen mit Behinderung und Mitarbeitende in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Zum Beispiel in Wohnstätten. Die aktuellen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern umfassen auch eine Kostenübernahme des Bundes für die Personalkosten bei Leistungserbringern der Eingliederungshilfe, die Schnelltests bei Menschen mit Behinderung und Mitarbeitenden vornehmen. Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesgesundheitsministerin a.D.: „Zur Verringerung der Ansteckung im gemeinschaftlichen Wohnen von Menschen mit Behinderung sind regelmäßige Schnelltests von Bewohnerinnen und Bewohnern wie von Mitarbeitenden sehr wichtig. Daher ist es gut und überfällig, dass die Personalkosten hierfür ebenso übernommen werden wie in der Altenhilfe. Das haben wir als Lebenshilfe von Anfang an gefordert. Gerade weil Menschen mit Behinderung häufig mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen, wenn sie sich mit COVID-19 anstecken, ist dies ein entscheidender Schritt für die Menschen selbst wie auch zur Eindämmung des Infektionsgeschehens insgesamt.“
Trotz dieser positiven Resonanz, bleibt die Kritik an der Bundesregierung, die Menschen mit Behinderungen in der Pandemie offensichtlich vergessen hat. "Nach den guten Fortschritten im Bemühen um Inklusion bedeutet Corona fast eine Rolle rückwärts", sagte Ulrich Stoebe, Direktor der Diakonie Himmelsthür in Hildesheim im Dezember 2020. Ob sich auch die Forderung nach einer echten Impfpriorisierung behinderter Menschen, nicht nur in den Einrichtungen, sondern auch und insbesondere jene die sich selbst versorgen, thematisiert wird, bleibt abzuwarten. Stoebe fordert bereits im Dezember, wie der NDR berichtet, dass Bewohner von Einrichtungen und deren Betreuer vorrangig geimpft werden sollten. "Menschen mit Behinderungen dürfen in der Pandemie nicht abgehängt werden", sagte er. Jürgen Dusel, Bundesbehindertenbeauftragter, forderte, die bevorstehenden Impfkampagnen barrierefrei - beispielsweise in Gebärden- oder leichter Sprache - zu gestalten. "Viele Menschen mit Behinderungen gehören zur vulnerablen Gruppe und haben einen Anspruch auf verständliche Informationen", sagte Dusel.
Autor: kro / © EU-Schwerbehinderung