Bundestag hat über das Sozialschutz-Paket III abgestimmt
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Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ zugestimmt. Drucksache: (19/26542)
Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen vor, sowie die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Union und SPD wollen mit dem sogenannten „Sozialschutz-Paket III“ sicherstellen, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch in Zukunft möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Außerdem sollen die Sonderregelungen zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für behinderte Menschen bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.
Erwachsene Menschen mit Grundsicherung sollen einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro erhalten je Person für das erste Halbjahr 2021 erhalten. Zudem soll der besondere Sicherstellungsauftrag des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. „Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen solle im Künstlersozialversicherungsgesetz geregelt werden, dass ein Unterschreiten des für eine Versicherung mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 Euro auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat,“ heißt es in dem Gesetzentwurf.
Anja Piel, Vorstandsmitglied der DGB, teilt heute mit anlässlich zum Sozialschutz-Paket III:
Sozialschutzpaket – Piel: „Union ignoriert Geringverdienende“
„Wer aktuell Hartz IV bezieht, etwa Soloselbständige und Beschäftigte in Kurzarbeit mit kleinem Verdienst, kann sich jetzt weiterhin darauf verlassen, dass seine Ersparnisse geschützt sind und die Wohnkosten erstattet werden. Damit kann das Sozialschutzpaket für eine Vielzahl der Menschen das Risiko des sozialen Abstiegs vermindern. Aber eben nicht für alle:
Völlig absurd ist, dass CDU und CSU den Geringverdienenden die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro verweigern – nach Ansicht der Union sollen nur die in der Grundsicherung diese Leistung bekommen. Das ignoriert komplett, dass Menschen mit geringen Einkünften ebenso hart von Krisenmehrkosten betroffen sind. Die Union handelt damit nicht nur unsozial, sondern sendet auch ein komplett falsches Signal an Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Ihre Not spielt offenbar für CDU und CSU keine Rolle.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung