Recht auf Bildung: Eltern schreiben Brandbrief an Schulsenator - Kinder mir Förderschwerpunkt werden im Homeschooling abgehängt
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Homeschooling ist das große Zauberwort, welches die Corona-Pandemie seit einem Jahr begleitet und den Kindern ein Lernen zu Hause ermöglichen soll. Das dabei immer wieder Kinder Nachteile erfahren müssen, die viellerlei begründet sind, ist mittlerweile ein großes Thema. Angefangen von fehlender Ausstattung bis hin zu fehlendem Internet ist die Bandbreite der Problemstellungen sehr vielfältig.
Eine besondere Herausforderung stellt das Homeschooling für Kinder mit Förderbedarf, Lern- oder anderen Behinderungen dar. Aus diesem Grunde haben sich Vereine organisiert und einen offenen Brief an ihren zuständigen Schulsenator, Thies Raabe in Hamburg, verfasst. Der Verein "Leben mit Behinderung" aus Hamburg teilt dazu mit:
In einem offenen Brief an die Schulbehörde fordern die bei Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V., KIDS Hamburg e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Spina Bifida und Hydrocephalus e.V. organisierten Eltern ein Recht auf gute Förderplanung, verlässliche individuelle Lernbegleitung und bei Bedarf Lernzeitverlängerung für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Gerade Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden im Corona-Homeschooling abgehängt. Noch mehr als bei anderen Kindern fehlen hier Struktur- und Lernplanungen sowie geeignete Arbeitsmaterialien und die notwendige Assistenz. So erleben sie, auch unabhängig von der Pandemie, in ihrer gesamten Schulzeit immer wieder längere Lücken im Präsenzlernen. Bisher fehlen gesicherte Begleitung und Förderung in der Distanzlernzeit. Die Eltern, die in den Verbänden Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.V., KIDS Hamburg e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Spina Fifida und Hydrocephalus e.V. organisiert sind, haben sich zusammengetan und einen Brief an die Schulbehörde geschrieben, um eine bessere Unterstützung für den Schulunterricht ihrer Kinder im Homeschooling zu erhalten. „Für Schüler mit einem Förderschwerpunkt geistige
Inzwischen hat die Schulbehörde eingewilligt, dass in diesem Jahr einmalig bei Bedarf die Möglichkeit einer Lernzeitverlängerung besteht. „Das ist ein wichtiger Schritt“, freut sich Kerrin Stumpf. „Wenn das Lernen in Schule für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung nicht klappt, wie jetzt im Homeschooling, dürfen die schlechten Bedingungen den Kindern keine Nachteile bringen. Gewährt man ihnen die Assistenz, die sie benötigen oder auch das „Sitzenbleiben“, haben sie die Chance, wichtige Lernziele nicht zu verpassen.“
Der Elternverein beruft sich auf Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, nachdem jedes Kind ein Recht auf ungehinderten und gleichberechtigten Zugang zu Bildung hat. „Schüler*innen mit Behinderung benötigen besondere Hilfen wie Schulbegleitung und Assistenz, um ihr Recht auf Bildung wahrzunehmen“ so Stumpf weiter. „Auch das SGB IX sieht eine gleiche und wirksame Teilhabe an schulischer Bildung für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vor.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung