Der Bundestag hat dem neuen Personenbeförderungsgesetz zugestimmt
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Der Bundestag hat am Freitag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ zugestimmt. Drucksache: (19/26175) gemeinsam mit dem wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26819, 19/26963).
"Immer mehr „alternative Bedienformen“ drängen auf den Verkehrsmarkt und stellen den klassischen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland vor große Herausforderungen. Im Fokus stehen dabei neben dem Einsatz neuer Technologien insbesondere Vermittlungsdienste über App- bzw. Smartphone-Steuerung. Durch die Digitalisierung des Verkehrssektors neu entstehende Geschäftsmodelle machen eine bedarfsgerechte Vermittlung von Fahrdienstleistungen möglich, welche durch intelligente Bündelung mehreren Personen mit unterschiedlichen Zielen unabhängig von Linienvorgaben angeboten werden können.
Dadurch kann in der Regel eine bessere Auslastung der hierfür bereitgestellten Fahrzeuge erzielt werden. " - "Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag angekündigt, das Personenbeförderungsrecht zu modernisieren und die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling) an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und an neue technische Entwicklungen anzupassen. ", so steht es als Problemstellung in dem Gesetzesentwurf und die mitgelieferte Lösung soll dazu wie folgt aussehen:
"Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes wird sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV (Linienbedarfsverkehr) als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV (gebündelter Bedarfsverkehr) eingeführt und werden einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst. Die Änderungen sind dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten."
Der VdK begrüßte zwar den Regierungsentwurf, kritisierte in seiner Stellungnahme aber auch: "Ungeachtet dessen weisen wir darauf hin, dass auch der Entwurf Regelungslücken aufweist, die eine ungehinderte und selbstbestimmte Nutzung der neuen Verkehre durch Menschen mit Behinderungen erschwert, für einzelne Nutzergruppen sogar zum Ausschluss führen kann. Unzureichend geregelt ist beispielsweise die Barrierefreiheit des gesamten Buchungs-und Bezahlvorgangs. Zwar unterliegen die Verkehre, die zum ÖPNV gehören, den Bestimmungen des neu gefassten § 12 Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) über Webseiten und mobile Anwendungen. Für die privaten Verkehre gilt dies jedoch nicht. Damit droht der Ausschluss beispielsweise der blinden und sehbehinderten Menschen von der Nutzung der privaten Angebote."
Ob der VdK mit dieser Meinung alleine dar steht, ist ziemlich unklar, zumindest kam eine derartige Kritik von keinem anderen Teilnehmer*Inn der Anhörung. Diese machten sich eher sorge darum, dass die Änderungen sich auf bestehende Geschäftsmodelle negativ auswirken könnten. Es bleibt somit abzuwarten, wie die Ausschussempfehlung am Ende formuliert ist, denn die wird maßgeblich für die weitere Lesung im Deutschen Bundestag.
Im Vorfeld fordert ebenfalls der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit für Mobilitätsangebote: „Mobilität ist unverzichtbar, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dieses Recht muss für Menschen mit und ohne Behinderungen gesichert werden – in der Stadt wie auf dem Land. Ein reformiertes Personenbeförderungsrecht kann dazu beitragen“, betont SoVD-Präsident Adolf Bauer. (wir berichteten)
Entschließung geplant
Zudem ist geplant, eine Entschließung zu verabschieden. Der Bundestag soll danach die Bundesregierung auffordern, die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (sogenannte Freistellungsverordnung) zu überarbeiten, um etwa Abschlepp- und Pannendienste bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freizustellen.
Zudem soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein gemeinsames Rechtsgutachten zur Untersuchung der Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe vorlegen. Dabei soll das das Gutachten vor allem die neue Verkehrsform „gebündelter Bedarfsverkehr“ und die eigenwirtschaftlichen Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr umfassen. Dem Bundestag soll das Gutachten zur Unterrichtung und Beratung übermittelt werden.
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, und der zuständige Berichterstatter Michael Donth erklären zum verabschiedeten neuen Personenbeförderungsgesetz:
Alois Rainer: „Die Erwartungen an die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes waren hoch, vielseitig und zum Teil konträr. Es ging darum, einen ausgewogenen Interessenausgleich zu finden, der Innovationen ermöglicht und zugleich Bewährtes erhält. Das ist uns gelungen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts sorgen wir dafür, dass neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle entstehen können. Dabei erhalten Kommunen geeignete Steuerungsmöglichkeiten, um Wettbewerbsnachteile für bisherige Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV zu verhindern. Profitieren werden die Menschen vor Ort. Sie können in Zukunft pass- und bedarfsgenauere Angebote erwarten – auch auf dem Land.“
Michael Donth: „Heute beginnt das digitale Zeitalter im Personenbeförderungsgesetz. Mit einer Digitalisierungsoffensive für die Lieferung von Echtzeit- und Mobilitätsdaten, aber auch den neuen digitalbasierten Verkehrsformen, bringen wir das Gesetz, das bis vor kurzem noch vom ‚Droschkenverkehr‘ gesprochen hat, in das 21. Jahrhundert. Wir freuen uns besonders, dass wir mit dem Linienbedarfsverkehr das in der Stadt erfolgreich erprobte ‚Pooling‘ auch für den ländlichen Raum ermöglichen. Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebote, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf dem Land in greifbare Nähe rücken lassen. Nun müssen die Genehmigungsbehörden vor Ort die neuen Möglichkeiten auch nutzen und umsetzen.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung