Der Bundestag hat dem neuen Jugendschutzgesetzt zugestimmt
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Der Bundestag hat heute am Freitag, den 5 März 2021, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes zugestimmt. Drucksache: (19/24909)
Eine Verpflichtende Anbietervorsorge ist geplant
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor eine Verpflichtung von für Kinder und Jugendliche relevanten Internetdiensten vor, „angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen (sogenannte Anbietervorsorge)“.
Dabei sollen die Anbieter Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Zudem sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Des Weiteren beziehen sich Punkte auf die Einführung von Hilfs- und Beschwerdesysteme sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.
„Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausbauen“
Zudem will die Bundesregierung mehr Orientierum mit ihrem Entwurf mit der Einführung einheitlicher Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online schaffen. Außerdem soll zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutz zudem die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden. So sei geplant auch, künftig die „in der Mediennutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen hochrelevanten“ ausländischen Anbieter dabei in den Blick zu nehmen.
Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen
Am 3. März 2021 hatte der federführende Familienausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf angenommen. Mit diesen wird geregelt, dass die Bundeszentrale einen Beirat einrichtet, der sich „in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen“ einsetzt. Mit dem angenommen Änderungsantrag wird zudem geregelt, dass die Bundeszentrale einen Beirat einrichtet, der sich “in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen„ einsetzt. Diesem zwölfköpfigen Gremium sollen auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden angehören, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen.
Umgekehrt wollen Union und SPD mit ihrem Änderungsantrags Kindern der Zugang zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen erleichtert. Damit wird das bisher personensorgeberechtigte Personen begrenzte Begleitungsrecht auf „erziehungsbeauftragte Personen“ erweitert. Dadurch soll den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung getragen werden.
Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, und der zuständige Berichterstatter für die AG Digitale Agenda, Maik Beermann erklären zum heute beschlossenen neuen Jugendschutzgesetz:
Tankred Schipanski: „Mit der Novelle des Jugendschutzes stellen wir den Jugendmedienschutz auf eine neue, wirkungsvolle Grundlage. Wir schaffen erstmals eine klare Aufteilung von Bund- und Länderzuständigkeiten in Vorsorge (Bund) und Nachsorge (Länder). Mit der Einführung dieser neuen Systematik steigern wir die Effektivität des Jugendschutzes im Internet. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf ausländische Anbieter, die wir nun auch unter die Vorgaben des deutschen Jugendschutzes stellen. Gleichzeitig gelingt es uns, die etablierten Strukturen der Selbstkontrolle zu stärken. Jetzt kommt es auf eine gute Zusammenarbeit zwischen der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie den 14 Landesmedienanstalten an.“
Maik Beermann: „Der Jugendmedienschutz war aus der Zeit gefallen. Smartphones und Online-Spiele haben CD-Roms und Videokassetten schon lange abgelöst. Kinder und Jugendliche sind auf diese Weise jederzeit ansprechbar und haben Zugriff auf Clips, Games, Serien und Filme. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz heben wir den Jugendmedienschutz ins digitale Zeitalter. Parallel zu den Alterskennzeichnungen – wie man sie von Videospielen und Filmen kennt – führen wir im Internet beispielsweise ein, dass in die Altersklassifikation auch Zusatzfunktionen wie Chatfunktion von Spielen oder In-Game-Käufe berücksichtigt werden. Angesichts der Gefahren wie Mobbing, Anmache und Abzocke war es uns wichtig, zeitgemäße und wirksame Regelungen zu schaffen. Aus digitalpolitischer Sicht werten wir die gefundenen Lösungen als Erfolg, dass der staatliche Schutzauftrag auf der einen Seite mit den berechtigten Interessen der Anbieterseite nach praktikablen Lösungen in einen vertretbaren Einklang gebracht wurde.“
Sönke Rix (SPD), familienpolitischer Sprecher und Svenja Stadler (SPD, zuständige Berichterstatterin begrüßen das neue Jugendschutzgesetz und teilen mit:
Mit einem Schutz vor Interaktionsrisiken, mehr Orientierung für Eltern und einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz passen wir den Kinder- und Jugendmedienschutz an das heutige digitale Zeitalter an.
„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Kinder und Jugendliche in Zukunft besser vor Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder auch Kostenfallen im Netz geschützt werden. Wir schaffen Orientierung für Eltern und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen. Damit sollen die Risiken sichtbar werden.
Nationale und internationale Anbieter nehmen wir in die Pflicht, geeignete Schutzkonzepte – wie beispielsweise altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme – zu entwickeln und umzusetzen. Für eine bessere Rechtsdurchsetzung sorgt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz im Zusammenspiel mit der Kommission für Jugendmedienschutz und Jugenschutz.net.
Jugendliche und Kinder wachsen heutzutage selbstverständlich mit digitalen Medien auf. Das Kommunikationsverhalten und der Medienkonsum haben sich mehr und mehr in das Internet und die sozialen Netzwerke verschoben. Deshalb ist es uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig, zu handeln und zeitgemäße Regelungen zu schaffen.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung