Regelung zu Assistenz im Krankenhaus steht unter Kritik - Stellungnahme vom Sozialverband Deutschland
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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch über Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus beraten. Für den Sozialverband Deutschland (SoVD) ist es wichtig, dass dieses Thema in dieser Legislaturperiode noch angegangen wird. (wir berichteten)
Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten. Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen. SoVD-Präsident Adolf Bauer mahnt: „Vulnerable Gruppen, wie etwa demenziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen, dürfen nicht von Hilfe ausgeschlossen werden.“
Die Art der Umsetzung sieht SoVD-Präsident Adolf Bauer jedoch kritisch: „Die vom Kabinett beschlossene Regelung ist sehr eng ausgestaltet und lässt die Bedarfe eines großen Personenkreises außen vor.“
Ausgeklammert werden nämlich ältere, etwa dementiell erkrankte Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, sowie Ihre Angehörigen. „Älteren Menschen, etwa mit Demenzerkrankungen, wird oft keine Eingliederungshilfe gewährt. Künftig würden sie damit auch von der neuen Leistung der Assistenz im Krankenhaus ausgeschlossen. Denn die wird nur in der Eingliederungshilfe gewährt“, kritisiert Bauer.
Und damit nicht genug. Auch ihre Angehörigen wären mit diesem Gesetz „außen vor“. Der Krankengeldanspruch der Begleitperson im SGB V soll ebenfalls an die Eingliederungshilfeberechtigung der begleiteten Person anknüpfen. „Trotz gleicher Bedarfslagen werden hier Menschen einfach in der neuen SGB V-Regelung vergessen. Auch für sie muss die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gesichert werden.“
Der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jens Beeck, fordert: „Assistenz muss umgehend ermöglicht werden.“ Beeck weiter: „Viel zu lange mussten Menschen mit Behinderungen auf eine Regelung zur Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus warten. Ohne das konsequente Drängen von Freien Demokraten und vielen Verbänden hätten sich Union und SPD wohl kaum noch zu einer Regelung durchgerungen. Die Assistenz für Menschen mit Behinderungen muss nun umgehend ermöglicht werden.“
„Gesellschaftliche Teilhabe muss in meinen Augen insbesondere im Gesundheitsbereich ermöglicht werden. Die Bundesregierung hat es in dieser Wahlperiode jedoch mehrfach verpasst, die Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus zu regeln und damit Betroffene, Angehörige und Pflegerinnen und Pfleger im Ungewissen gelassen. Als Freie Demokraten haben wir schon lange für die Assistenz im Krankenhaus gekämpft. Denn für viele Menschen mit Behinderungen ist ein Krankenhausaufenthalt ohne Begleitung schlicht unmöglich,“ betont Beeck.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung