Bundesregierung zur geplanten Beendigung der Epidemischen Lage
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Die zukünftige Ampel-Koalition plant, die "Epidemische Lage von Nationaler Tragweite, die am Ende des 24. Novembers ausläuft, nicht weiter zu verlängern, hat jedoch in ihrem Entwurf, den Bundesländern die Möglichkeit zur Fortsetzung bestimmter Maßnahmen formuliert. (Wir berichteten: Ampel-Koalition will epidemischen Lage beenden)
Wie die Sicht der Bundeskanzlerin auf die Entscheidung ist, formuliert ein Sprecher der Bundesregierung: "Ihre Sicht auf die epidemische Lage von nationaler Tragweite ist bekannt. Wir haben sie ja manches Mal vorgetragen. Ich hatte hier neulich erst erklärt, dass die Bundeskanzlerin die rechtliche Verbindung zwischen dieser vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite und den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus nach § 28 a Infektionsschutzgesetz für in der Pandemie bewährt und sinnvoll hält.
Das Anliegen der Länder, das diese neulich klar ausgedrückt haben, auch bei Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf eine solide einheitliche Rechtsgrundlage zurückgreifen zu können, um Schutzmaßnahmen wie Maske, Abstand oder 3G-Regeln aufrechtzuerhalten, ist sehr gut nachvollziehbar. Über eine solche Neugestaltung der Rechtsgrundlage hat natürlich der Gesetzgeber, also jetzt der neue Deutsche Bundestag und der Bundesrat, zu entscheiden.
Aus Sicht der Kanzlerin ist es richtig und notwendig, dass nach den Plänen, die die drei Parteien heute vorgeschlagen oder vorgetragen haben, viele Infektionsschutzmaßnahmen als Möglichkeit erhalten bleiben. Ihre Sorge bezieht sich auf die aktuelle Entwicklung der Epidemie. Sehen Sie sich die heutigen Zahlen an: Wir sind jetzt bei 23 000 neuen Fällen an einem Tag, bei 114 Todesfällen an einem Tag und auch bei wieder deutlich steigenden Zahlen der Krankenhausbelegung und auch der Intensivbettenbelegung wegen Corona. Wir wissen, dass sich regional in Krankenhäusern wieder schwierige Zustände ankündigen und dass die Ärzteschaft und das Pflegepersonal dort wieder große Belastungen auf sich zukommen sehen. Da stellt sich für die Bundeskanzlerin eben die Frage, ab wann, ab welchem Warnwert etwa der Krankenhausbelegung, gegebenenfalls über zusätzliche Maßnahmen zu beraten wäre.
Auch die geschäftsführende Bundesregierung - das darf ich noch sagen - wäre in einem solchen Fall in den ihr verbliebenen Wochen jederzeit bereit, mit den Ländern darüber zu sprechen."
Auch das Bundesgesundheitsministerium hat zu der Absicht, die "Epidemische Lage von nationaler Tragweite" zu beenden, Stellung bezogen: „Die parlamentarische Verantwortung für die Pandemiepolitik geht nun auf die neue sich bildende Ampelkoalition über. Bundesminister Spahn hat der neuen parlamentarischen Mehrheit angeboten, dass das Bundesministerium für Gesundheit jederzeit beratend und unterstützend zur Verfügung steht. Das gilt auch für die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs.“
Weiter betont das Bundesgesundheitsministerium: Sie wissen, dass Herr Minister Spahn sich auch in der Vergangenheit dafür ausgesprochen hat, die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu beenden. Das heißt keinesfalls - und darauf haben wir auch immer wieder abgezielt -, dass damit die Pandemie zu Ende ist. Um gut durch Herbst und Winter zu kommen, werden wir weiterhin die 3G-Regel in Innenräumen sowie die AHA+L-Regel aufrechterhalten müssen.
Grundsätzlich ist es mit einer Impfquote von inzwischen 66,4 Prozent Vollgeimpften möglich, diese epidemische Lage von nationaler Tragweite auslaufen zu lassen. Die drei möglichen Koalitionäre haben ja vor zwei Stunden hier in der BPK skizziert, wie dieser Weg aussieht. Dem können wir uns anschließen. Es geht jetzt ein Auftrag an die zuständigen Ministerien, dazu eine Formulierungshilfe zu erarbeiten. Das werden wir zeitnah tun.
Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums betont: "Dass es keine flächendeckende Überlastung des Gesundheitswesens gegeben hat, verdanken wir auch den Maßnahmen, die die Bundesregierung getroffen hat. Nichtsdestotrotz ist es so, dass es stellenweise und auch lokal begrenzt schon deutliche Belastungen seitens der Pflegekräfte und auch des Gesundheitswesens insgesamt gegeben hat. Ich darf daran erinnern, dass es in der Vergangenheit auch Patientenverlegungen in andere Bundesländer geben musste, um andere Intensivstationen zu entlasten.
Wir haben immer noch eine gewisse Quote an nicht Geimpften. Das sind auch diejenigen, die derzeit wieder die Intensivstationen belegen. Insofern gilt noch einmal der Aufruf, sich impfen zu lassen, wenn noch nicht geschehen, um einer solchen Belastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Intensivkapazitäten, vorzubeugen."
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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