Bundesrat: Beim IPReG das Selbstbestimmungsrecht im Blick behalten
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Der Bundesrat hat am 18 September 2020 das Gesetz zur Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen gebilligt, das der Bundestag bereits am 2 Juli 2020 verabschiedet hatte. (wir berichteten) In der begleitenden Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Auswirkungen des Gesetzes auf das Selbstbestimmungsrecht eng zu begleiten und bei Bedarf gesetzgeberisch zu handeln.
Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück, der im Laufe des Bundestagsverfahrens umfangreich verändert wurde. Dabei hat der Bundestag auch einige Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 15. Mai 2020 aufgegriffen.
Insbesondere Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf und ihre Verbände hatten mit Bezug zur „Außerklinischen Intensivpflege“ und zur Wahl des „Leistungsorts“ protestiert und Befürchtungen geäußert, dass ihre Rechte auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe eingeschränkt werden. Noch im Vorfeld der Sitzung des Bundesrats hatte bspw. die LIGA Selbstvertretung an die Bundesländer appelliert, dem Gesetz ihre Zustimmung zu verweigern. In einem Rechtsgutachten wurde zudem dargelegt, dass Leistungskürzungen und Leistungsverschiebungen aus dem Bereich der GKV zu Lasten der Sozialleistungsträger der Länder und Kommunen entstehen könnten. In diesem Zusammenhang wurde auf das Durchgriffsverbot verwiesen.
In seinem Beschluss ist der Bundesrat den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses gefolgt und hat keinen Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses gestellt. In einer begleitenden Entschließung, die der Bundesregierung zugeleitet wurde, mahnt der Bundesrat, dass die Sorgen vieler Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen auch durch die Änderungen im Bundestagsverfahren nicht komplett ausgeräumt wurden. Die Bundesländer fordern daher die Bundesregierung auf, den Vollzug und die Auswirkungen des neuen Gesetzes in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht eng zu begleiten, die Ergebnisse in angemessener Zeit zu veröffentlichen und bei Bedarf gesetzgeberisch zu handeln.
Zusätzlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung, auch Anbieter ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu unterstützen. Diese hätten aufgrund der Corona-Pandemie ebenso Erlösausfälle wie Krankenhäuser oder stationäre Reha-Einrichtungen, würden aber bisher von keinem Rettungsschirm umfasst.
(Quellen: Bundesrat, Liga Selbstvertretung, SHV Forum Gehirn)
Autor: DVfR / © EU-Schwerbehinderung