Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen - Kampf um bessere Bezahlung
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Viele Menschen mit Behinderung, kennen das Modell der persönlichen Assistenz. Ein Modell bei denen die Menschen mit Behinderungen in einem Arbeitgeber-Modell, eine persönliche Assistent beschäftigen.
Die Bezahlung der Assistenzkräfte ist dabei ein großes Problem, denn diese liegt meist weit unter dem Tarif. Bereits am 24 September 2020 kam es in Berlin zu einer Protestaktion mit dem Ziel, dass Assistenzkräfte, die direkt bei Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, genauso entlohnt werden wie Assistenzkräfte, die bei einem Assistenzdienst angestellt sind. Bei der Protestaktion unter dem Motto „Arbeitgeber*innen-Modell am Boden. Selbstbestimmung in Gefahr“ stellte sich die Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach den ca. 200 Demonstrierenden. Sie zeigte den anwesenden behinderten Arbeitgeber*innen und ihren Assistent*innen einen Weg auf, um ihr Ziel zu erreichen. So regte sie die Gründung einer Tarifgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen an, die dann mit der Gewerkschaft ver.di einen Tarifvertrag abschließen sollte. Die in diesem Tarifvertrag vereinbarten Löhne müssten dann nach den geltenden gesetzlichen Regelungen durch das Land Berlin refinanziert werden.
Es war nicht die erste Aktion vom Bündnis für selbstbestimmtes Leben. Schon in der Vergangenheit gab es einige Punkte, für das sich das Bündnis eingesetzt hatte:
- Das die Kosten für Persönliche Assistenz auch während eines Krankenhausaufenthaltes vom Sozialhilfeträger übernommen werden
- Das eine leistungsgerechte Entlohnung von Persönliche Assistenz möglich ist
- Das die Kosten für die notwendige Persönliche Assistenz für bestimmte Personen vom Sozialhilfeträger übernommen werden
Martin Seidler von ambulante dienste e. V.:
Menschen mit einer Körperbehinderung haben je nach Ausmaß ihrer Einschränkung einen Bedarf an Unterstützung - nicht nur im pflegerischen Bereich, sondern in allen Lebensbereichen; z. B. beim Essen, bei ihrer Mobilität, bei ihrer beruflichen Tätigkeit und bei ihren Freizeitaktivitäten.
Um diesen Hilfebedarf „aus einer Hand” abzudecken, haben Menschen mit Behinderung in den 1970er-Jahren in den USA das Konzept der Persönlichen Assistenz als Alternative zu einer Versorgung in Pflegeeinrichtungen entwickelt.
In Pflegeeinrichtungen ist eine Person immer für mehrere Menschen mit Behinderung zuständig. Die Hilfeleistung beschränkt sich meist auf das Lebensnotwendige. Ein sofortiges Eingreifen in unvorhersehbaren Notsituationen ist nur in den seltensten Fällen möglich. Ebenso ist eine Begleitung zu Aktivitäten außerhalb der Einrichtung nicht möglich.
Im Unterschied dazu ist bei Persönlicher Assistenz eine Assistenzkraft für nur eine Person mit einer Behinderung zuständig. Deshalb ist nur mit Persönlicher Assistenz ein selbstbestimmtes Leben und volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich.
Sehr wichtig am Konzept der Persönlichen Assistenz ist es, dass Menschen mit Behinderung ihre Assistenzkräfte selbst auswählen und anleiten. Das heißt, sie bestimmen, wer die Hilfe wann und wie leistet.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung