Hessen: Die wünsche behinderte Menschen sollen stärker berücksichtigt werden
- Lesezeit: 3 Minuten
In Zukunft soll sich die Unterstützung behinderter Menschen stärker an deren persönlichen Wünschen anpassen. In Hessen ist am 24 Mai 2018 im Landtag, ein entsprechender Gesetzentwurf von den Grünen und der CDU der die Zuständigkeit bei der Versorgung neu regelt, eingebracht worden.
Dadurch soll auf Landesebene neues Bundesrecht umgesetzt werden. So soll geregelt werden, wer zuständig für die Eingliederungs-hilfe ist, damit behinderte Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben und eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.
Die Sprecherin der Grünen für behinderte und Gleichstellung Sigrid Erfuhrt sagt: „Wir schlagen das sogenannte Lebensabschnittsmodell vor“. In Zukunft sollen für minderjährige mit Behinderung bis zum Schulabschluss die Kreise und kreisfreien Städte zuständig sein. Zurzeit ist die Jugendhilfe bei einer seelischen Behinderung, die Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe bei geistigen oder bei körperlichen Behinderungen zuständig.
Durch das Gesetzt sollen die Zuständigkeitsschwierigkeiten vermieden werden. Bei Volljährigen mit Behinderung bleibt der Landeswohlfahrtsverband (LWV) zuständig. Auch die Opposition begrüßt die Entscheidung. So haben sich in dem Verband die kreisfreien Städte und Landeskreise in Hessen zusammengeschlossen um gemeinsam soziale Aufgaben anzugehen. Der LWV unterstützt in den Bereichen Arbeit, Wohnen, medizinische Versorgung und Freizeit.
In Hessen waren 2018 um die 58 500 Menschen leistungsberechtigt. Dazu sollen die aktuell fast 100 unterschiedlichen Zuständigkeiten, bei der Sozialhilfe bereinigt werden. Es sein keine zusätzlichen Ausgaben für den Kostenträger oder für den Landeshaushalt zu erwarten. Die FDP und SPD unterstützen den Gesetzentwurf. Von der Linken Marjana Schot kritisiert, das nicht Menschen im Vordergrund stehen sondern die Kostenersparnis.
Eine beschlossene Änderung des Bundesteilhabegesetz 2016, das auch landesrechtliche Regelungen notwendig macht. Im Jahr 2020 soll die Eingliederungshilfe aus bisherigen Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werden. In Zukunft allem stärker an den persönlichen Wünschen der Betroffenen orientieren.
Quelle: aerzteblatt.de
Wenn Sie immer auf den neuste Stand sein wollen, dann empfehlen wir ihnen unsere APP EU-Schwerbehinderung mit der Sie ganz leicht Zugang zu unseren neusten Artikeln haben.