Linke fordert das behinderte Menschen in Behindertenwerkstätte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben
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Die Fraktion Die Linke verlangt, gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und zu sichern. In einem entsprechenden Antrag (19/24690) schreibt sie, dass bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen am Arbeitsleben zwar einige positive Entwicklungen festzustellen seien.
In der Drucksache 19/24690 heißt es:
Eine inklusive Arbeitswelt muss barrierefrei und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein. Das umfasst gute Arbeitsbedingungen, eine langfristige Förderung von Menschen mit Behinderungen sowie wirksame Anreize für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, diese zu beschäftigen. Dringlich ist auch eine Entschleunigung aller Arbeitsprozesse.
Maßnahmen gegen Arbeitsverdichtung nützen auch allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Inklusive Bedingungen im Arbeitsleben können nur durch einen umgehenden Wandel in der Arbeitsmarktpolitik entstehen. Es bedarf grundsätzlicher, struktureller und finanzieller Veränderungen sowie eines Bewusstseinswandels aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. Vor diesem Hintergrund sind bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen am Arbeitsleben zwar einige positive Entwicklungen festzustellen, aber es überwiegen Fehlentwicklungen und Stillstand.
Auch sind eine Umgestaltung des Werkstattsystems und bessere Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt längst überfällig. Dabei ist sicherzustellen, dass Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen einen Anspruch auf Arbeitnehmerrechte, soziale Absicherung und mindestens den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn haben. Zudem muss das neu geschaffene „Budget für Arbeit“ verbessert werden, da die finanziellen Lohnkostenzuschüsse gedeckelt sind und der Arbeitslosenversicherungsschutz sowie die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz fehlen. So werden die Menschen mit Behinderungen in ihrem Bemühen um reguläre Arbeitsplätze verunsichert und alleingelassen.
Weiter teilt die Bundesregierung mit:
Sie verlangen deshalb unter anderem, eine ministeriumsübergreifende beschäftigungspolitische Gesamtstrategie für Menschen mit Behinderungen aufzustellen. Außerdem soll das System der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe umgestaltet werden. Konkret soll unter anderem die Beschäftigungspflicht auf sechs Prozent angehoben und die Ausgleichsabgabe als Bußgeld umgestaltet und deutlich angehoben werden. Möglichkeiten, mit denen Unternehmen die Zahlungen der Abgabe umgehen können, sollen reduziert werden. Für Arbeitgeber soll ein Anreizsystem geschaffen werden, um möglichst viele Menschen mit Behinderungen einzustellen. Zu den Forderungen der Linken gehören ferner eine stärkere Förderung von Menschen mit Behinderungen, eine Stärkung der Inklusionsunternehmen und die Umgestaltung der Werkstätten.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag