Landschaftsverbände in Zukunft Verbesserungen für Menschen mit Behinderung
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Am 11 Juli 2018 hat der Nordrhein-Westfälische Landtag zum Bundesteilhabegesetz das Ausführungsgesetz verabschiedet. In Zukunft werden so die Leistungen für Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland mehr zusammengebracht.
So ergeben sich darauf Vorteile, weil aus einer Hand die Leistungen gewährt werden. Auch werden dadurch die Standards für ganz NRW gesetzt Beispielsweise für ein einheitliche Lebensverhältnisse. 2017 wurden 432 Menschen mit Behinderung in Pflegeheimen durch den LWL unterstützt.
So bekamen 488 Menschen für die eigene Wohnung Unterstützung in Form von ambulanter Betreuung, das seit 2013 die Landschaftsverbände finanzieren. In Zukunft soll mit dem Ausführungsgesetz Fachleistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung bei den Landschaftsverbänden gebündelt werden.
Ab 2020 übernehmen die Landschaftsverbände die Zuständigkeit für Beispielsweise Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten, Frühförderung und Kinderpflege. So werden auch Leistungen für die Existenzsicherung, Unterkunft und Essen nach dem neuen Gesetz den Kreisen und Städten übertragen. Die Zuständigkeit für Eingliederungshilfe für Jugendliche und Kinder behalten die Kommunen. Bereits im März haben die Vertreter von Behindertenverbänden das Gesetz als gut befunden.
Ein Sprecher der NRW-Lebenshilfe hat sich geäußert bei dem betreuten Wohnen hätte die Übernahme vor 15 Jahren zu „besseren Lebensverhältnissen“ geführt. Ulrike Lubek die LVR-Direktorin sieht das Gesetz als bürgerfreundlich und sagt: „Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt dahin, Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Behinderung entsprechend der UN-Behindertenkonvention effektiv durchzusetzen. Zugleich unterstützt die Aufgabenzuordnung eine effiziente Kostensteuerung im Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler sowie unserer Mitgliedskörperschaften.“
Matthias Löb der LWL-Direktor sagt: „Das neue Gesetz fordert, dass noch stärker die Menschen mit Behinderung im Zentrum der Hilfen stehen, nicht Institutionen. Das werden wir nun in NRW umsetzen und weiter ausbauen.“ Lob sagte: „Das ist ein wichtiges neues Werkzeug, um die Qualität der Unterstützungsleistung und die Rechten der Betroffenen zu sichern“.
Zum 1 Januar 2018 tritt das Gesetz rückwirkend in Kraft. Jedoch erfolgt erst zum 1 Januar 2020 die Übertragung der neuen Zuständigkeiten. Es wird angestrebt ein Landesrahmenvertrag mit der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung, der freien Wohlfahrt und den kommunalen Spitzenverbänden, der die Leistungen und Finanzierungen nach Vorgabe des Bundesteilhabegesetzes regelt.
Quelle: halloherne.de
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