VDAB Niedersachsen: Behindertenhilfe wird mit Mehraufwand durch Corona-Testungen alleine gelassen
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Einrichtungen der Eingliederungshilfe bekommen die Sachkosten für Tests aufgrund der Umsetzung der Coronavirus-Testverordnung immer noch nicht erstattet. Im Rahmen eines festgelegten Verfahrens haben die Einrichtungen bereits letztes Jahr Mitte November die Anmeldungen zum Erstattungsverfahren für die Sachkosten für die Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) eingereicht. Hierfür wurde ein kompliziertes bürokratisches Verfahren aufgesetzt, für dessen Nutzung die Einrichtungen sogar bezahlen müssen. Bis heute warten die Einrichtungen jedoch vergeblich auf weitere Informationen und ihr Geld. Und nach Aussage der KVN wird sich das Verfahren noch einige Wochen hinziehen.
Petra Schülke, Landesvorsitzende:
„Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen wird ihrer Zahlungsverantwortung nicht gerecht. Bis heute warten die Einrichtungen der Eingliederungshilfe auf die Erstattung der Kosten für die Tests, die auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung durchgeführt werden müssen. Es kann nicht sein, dass eine Organisation wie die KVN nicht in der Lage ist, innerhalb von zwei Monaten ein Abrechnungsverfahren auf die Beine zu stellen, für deren Nutzung die Einrichtungen auch noch eine Verwaltungsgebühr zahlen müssen.
Unsere Mitgliedseinrichtungen der Behindertenhilfe sind vorwiegend familiengeführte Unternehmen und werden insbesondere in der aktuellen Situation durch die ausstehenden Erstattungszahlungen über alle Maßen belastet. Sie haben nicht die Ressourcen, Auslagen in dieser Höhe über einen längeren Zeitraum zu schultern. Und dazu kommt für die Durchführung der Test weiterer Mehraufwand beim Personal, der bisher gar nicht erstattet wird.
In der heutigen Zeit muss eine schnelle und unbürokratische Abwicklung möglich sein. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen muss jetzt schnellstmöglich die entstandenen Kosten durch die Corona-Testungen unbürokratisch erstatten.
Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass auch personeller Mehraufwand entsprechend pauschal vergütet wird, so wie das in einigen anderen Bundesländern bereits der Fall ist. Die Aufsichtsbehörden des Bundes und des Landes Niedersachsen sind gefordert, hier zu intervenieren.“
Autor: vdap / © EU-Schwerbehinderung