Einrichtungen der Behindertenhilfe - Verhandlungen über Kostenübernahme unbedingt notwendig
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In einem Antrag fordert die FDP, dass die Kostenträger der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet werden, mit den Leistungserbringern über die Übernahme pandemiebedingter Mehrkosten zu verhandeln. Die Refinanzierung der pandemiebedingten Mehrkosten fällt in die Zuständigkeiten der Länder und wird von diesen sehr uneinheitlich gehandhabt, so dass es bisher nur teilweise Kostenzusagen gibt. So haben in NRW die zuständigen Landschaftsverbände schon im März 2020 entsprechende Verhandlungen aufgenommen. Aus vielen anderen Regionen sind Hilferufe der Leistungserbringer bekannt. Die Bundesregierung hat selbst keine Übersicht, in welchen Ländern Vereinbarungen für eine Refinanzierung getroffen worden sind, heißt es im Antrag der FDP.
„Die Corona-Krise stellt die Einrichtungen der Behindertenhilfe vor massive Herausforderungen. Wir dürfen nicht riskieren, dass wichtige Strukturen durch Corona an den Rand ihrer Existenz gedrängt werden. Verhandlungen über die Übernahme pandemiebedingter Mehrkosten durch die Kostenträger sind daher unbedingt notwendig“, so der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck.
„Durch dringend benötigtes, zusätzliches Personal, die Anschaffung von Schutzausrüstung und andere zwingende Investitionen hatten Einrichtungen der Behindertenhilfe in den vergangenen Monaten immense Kosten. Die bisher bereitgestellten Hilfsgelder reichen vielerorts nicht aus, um diese Belastungen auszugleichen. Wenn den Einrichtungen nicht geholfen wird, dann gefährden wir die Existenz wichtiger Strukturen und damit auch die langfristige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das müssen wir unbedingt verhindern, damit Menschen mit Behinderungen nicht zu den großen Verlierern der Pandemie werden“, so der FDP-Sozialpolitiker abschließend.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung