Der Bundestag hat zum Teilhabestärkungsgesetz beraten
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Der Bundestag hat heute am Freitag den 26 März 2021 über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf des Teilhabestärkungsgesetz beraten. (19/27400) Dieses enthält Neuregelungen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe im Alltag sowie im Arbeitsleben erleichtern sollen. Dabei wurden im Rahmen der Debatte zwei Anträge der Linken mit beraten. Im ersten Antrag fordert die Fraktion, Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich zu garantieren (19/27316) sowie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern und das Selbstbestimmungsrecht zu garantieren (19/27299). Die FDP bringt in Antrag ein mit dem Titel “Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz“ (19/14503).
Jens Beeck, der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, teilte vorab zur Beratung des Teilhabestärkungsgesetz im Bundestag mit:
„Das Teilhabestärkungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück. Anstatt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wirklich zu stärken, werden lediglich kleine Reparaturen vorgenommen. Dabei hat die Corona-Krise offenbart, dass gesellschaftliche Teilhabe noch immer nicht die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen ist“. Das Teilhabestärkungsgesetz der Großen Koalition wird an diesem Freitag das erste Mal im Bundestag beraten. Beeck: „Die neuen Digitalen Rechte im Gesundheitsbereich sind absolut unzureichend. Zudem fehlt eine Regelung zur Assistenz im Krankenhaus vollständig. Es ist außerdem schade, dass die Bundesregierung abermals die Chance verpasst, die Teilhabe durch ein echtes Assistenzhundegesetz zu stärken. Die Modellfinanzierung von 100 Hunden ist viel zu wenig und die Regelung im BGG ist halbherzig. Als Freie Demokraten fordern wir schon seit langem ein echtes Assistenzhundegesetz. Es ist mir unerklärlich, warum die Bundesregierung hier immer noch derart mutlos ist.“
Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in einer emotionalen Rede auf die Missstände bei der Teilhabe behinderte Menschen nach 12 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention aufmerksam gemacht. "Wie sollen Behinderte Menschen sich ehrenamtlich engagieren auch in der Politik, wenn sie die Unterstützung nicht bekommen die sie brauchen," betonte Rüffer. Weiter sagte sie " Warum stellen wir nicht klipp und klar fest, das jeder Mensch auch mit Behinderung selbstverständlich ein Recht darauf hat zu Entscheiden wo und mit wem er lebt", so Rüffer.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27400) werden eine Reihe von Neuregelungen aufgegriffen, diese sollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erleichtern: Dabei sollen Assistenzhunde in Zukunft auch Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, wenn sonst Hunde verboten sind. Zudem sei auch geplant, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) um eine Gewaltschutzregelung zu erweitern. Dabei sollen die Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, für Menschen mit Behinderung, sowie insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Mit diesem soll die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
Die Neuregelungen betreffen zudem den Bereich Ausbildung und Arbeit. Etwa soll das Budget für Ausbildung erweitert werden. In Zukunft sollen Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. Damit soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, für eine Erwerbstätigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zudem sollen die Jobcenter Rehabilitanden, damit auch so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Erster Antrag der Linken
In ihrem ersten Antrag fordern die Linken (19/27316), das eine Rechtsanspruch für die Nutzung von Assistenzhunden geschaffen wird. Hierzu soll die die Nutzung von Assistenzhunden „prioritär als Teilhabeleistung im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgeschrieben sowie in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen“ werden, heißt es im Antrag der Linken.
Dabei soll auch Ausbildung, laufende Kosten und Betreuung von anerkannten Assistenzhundeteams von den Sozialleistungsträgern im Rahmen des SGB IX vollständig finanziert werde, fordern die Linken.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag fordert die Fraktion (19/27299) das Teilhaberecht umfassend und menschenrechtskonform„ zu überarbeiten. So sollten tatsächliche Experten, ihre Selbstvertretungsorganisationen und Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention mit einbezogen werden.
Die gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie mit Pflegebedarf müsse in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht und gewährleistet werden, heißt es im Antrag der Linken. Hierfür solle flächendeckend in eine soziale, inklusiv ausgestaltete Infrastruktur und umfassende Barrierefreiheit investiert werden, so die Fraktion, hierunter inklusive und barrierefreie Wohnangebote, sowie öffentliche Räume.
Antrag der FDP
In ihrem Antrag (19/14503) fordert die FDP ein Assistenzhundegesetz, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Fraktion kritisiert, dass in Deutschland derzeit die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen, dass die Krankenkassen die Kosten für Assistenzhunde übernehmen. So würden zurzeit nur Blindenführhunde als speziell ausgebildete Assistenzhunde unter bestimmten Umständen für blinde Menschen auf Antrag bewilligt. (wir berichteten)
So gebe es neben Blindenführhunden im Zusammenhang mit anderen tiergestützten Therapien zur Linderung von seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen andere Arten von Servicehunden. Etwa Diabetikerwarnhunde oder auch Begleithunde, die bei einer Einschränkung durch eine posttraumatische Belastungsstörung etwa eingesetzt werde könnten, heißt es im Antrag. Ein Assistenzhundegesetz solle so die Anerkennung von Assistenzhunden als Teilhabeleistung im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) regeln, sofern keine gleich wirksamen anderen Therapiemethoden zur Verfügung stehen, heißt es im Antrag.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung