Bundesrat stimmt Teilhabestärkungsgesetz zu, fordert aber weitere Verbesserungen
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Der Bundesrat hat heute am Freitag dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. Mit dem die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen in deren Alltag und Arbeitsleben verbessern sollen. Am 22. April hat der Bundestag das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. (wir berichteten)
Vorrang für Assistenzhunde
Assistenzhunde sollen in Zukunft Zutritt erhalten zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind.
Aktive Arbeits- und Ausbildungsförderung
Die Neuregelungen betreffen zudem den Bereich Ausbildung und Arbeit. Etwa soll das Budget für Ausbildung erweitert werden. In Zukunft sollen Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. Damit soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, für eine Erwerbstätigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Zudem sollen die Jobcenter Rehabilitanden, damit auch so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Anträge für Kurzarbeitergeld können zu Verwaltungsvereinfachung künftig auch elektronisch übermittelt werden.
Kriterien der Eingliederungshilfe
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden eine Reihe von Neuregelungen aufgegriffen, diese sollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erleichtern: Dabei sollen Assistenzhunde in Zukunft auch Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, wenn sonst Hunde verboten sind. Zudem sei auch geplant, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) um eine Gewaltschutzregelung zu erweitern. Dabei sollen die Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, für Menschen mit Behinderung, sowie insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Mit diesem soll die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.
Mehrkosten refinanzieren
Der Bundesrat fordert in einer begleitenden Entschließung die Bundesregierung auf, anfallende Mehrkosten zu refinanzieren, die sich durch die Änderung des leistungsberechtigten Personenkreises ergeben. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 26. März 2021 bereits zum damaligen Regierungsentwurf gefordert, dass an den Kosten sich der Bund neuer Leistungen beteiligen solle.
Kostenübernahme für Assistenzkräfte
Der Bundesrat fordert zudem die Bundesregierung auf, dass sie noch in dieser Wahlperiode die Kostenübernahme für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung während eines Aufenthalts im Krankenhaus klären soll, sowie bei Rehabilitationsmaßnahmen und das SGB V beziehungsweise das SGB IX entsprechend anzupassen.
Der Bundesregierung wurde die Entschließung zugeleitet. Eine feste Fristvorgabe gibt es nicht, wann diese sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst.
Inkrafttreten ab 2022 geplant
Zum 1. Januar 2022 soll das Gesetz überwiegend in Kraft treten, einige Regelungen auch schon zu früheren Zeitpunkten.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung