Für Menschen mit Behinderung fürchtet der VdK Verschlechterungen
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In Zukunft könnten durch geplante Reformen mit verschärften Regeln die Gefahr bestehen, dass Versorgungsämter niedrigere Grade der Behinderung (GdB) feststellen, davor warnt der Sozialverband VdK Deutschland.
So könnte dieses zum Verlust des Nachteilsausgleichs und von Schutzregelungen führen, so hieß es bei einer Stellungnahme des VdK, über den die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet hatte. Beispielsweise sind Nachteilsausgleiche: Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderungen im Personenverkehr, steuerliche Erleichterungen, sowie verbesserter Kündigungsschutz. 7,8 Millionen Menschen waren 2017 in Deutschland Schwerbehindert, das bedeutet Sie haben ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent und einen Schwerbehindertenausweis.
An einem Referentenentwurf des Bundessozialministeriums zu Fortschreibung der Versorgungsmedizin-Verordnung rempelt sich der VdK. So regelt die Verordnung für den Grad der Behinderung die Kriterien der erfüllt sein müssen. In Zukunft sollen alltägliche Gebrauchsgegenstände, sowie der Einsatz medizinischer Hilfsmittel mitberücksichtigt werden.
Dadurch würden viele Betroffene stark benachteiligt, so der VdK. Denn Hilfsmittel würden individuell gut ausgleichen, so argumentiert der VdK. Auch die vorgesehene Überarbeitung der „Heilungsbewährung“ hätte maßgebliche Auswirkungen. Für fünf Jahre wurde der Schwerbehindertenstatus bisher bei Beispielsweise Krebsdiagnose anerkannt. Dieses könnte sich ändern laut VdK.
Eine Verkürzung der Heilungsbewährung und niedrigere Einstufungen befürchtet der Sozialverband bei Grad der Behinderung. Verena Bentele, die VdK-Präsidentin hat die geplante Neuregelung kritisiert: „Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung mögen sich teilweise etwas verbessert haben, aber das rechtfertigt nicht diese pauschale und deutliche Verschärfung."
Bei der Schaffung eines Gesamt-GdB sieht der Sozialverband die Änderung kritisch, wenn Beispielsweise mehre Beeinträchtigungen zusammenkommen. „Dabei sollen nur noch Einzel-GdB über 20 berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen viele Beeinträchtigungen nur mit geringem GdB von 10 oder 20 bewertet werden." So könne es sein, das in Zukunft weniger Menschen den Schwerbehindertenstatus von mindestens 50 Grad der Behinderung GdB bekommen.
Quelle: finanznachrichten.de
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