Rechtanspruch auf Assistenz im Krankenhaus
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Menschen mit Behinderungen sollen einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus haben. Diesem Beschluss des Bundestages hat nun auch der Bundesrat zugestimmt. (wir berichteten) „Die Lebenshilfe Bayern freut sich gemeinsam mit allen Betroffenen und ihren Familien über diese dringend notwendige Verbesserung bei der gesundheitlichen Versorgung“, betont die Landesvorsitzende der Lebenshilfe Bayern, Barbara Stamm, kurz nach der Zustimmung im Bundesrat.
Gesundheitliche Versorgung verbessern
Die Lebenshilfe Bayern und allen voran die Landesvorsitzende Barbara Stamm setzen sich seit langem für eine bessere gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen ein. Für viele erkrankte Menschen mit Unterstützungsbedarf sei es bei einem Klinik-Aufenthalt unabdingbar, in dieser belastenden Situation eine vertraute Begleitperson an der Seite zu haben. Diese könne oft als einzige zwischen den Erkrankten und dem Klinik-Personal vermitteln, erläutert Stamm. „Wir begrüßen deshalb grundsätzlich, dass die Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus nun geregelt wurde“, so Stamm weiter. Da die Kosten je nach Assistenzperson einmal durch die Krankenversicherung (nahe Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld) und einmal durch die Eingliederungshilfe (Mitarbeitende von Einrichtungen) übernommen werden müssen, dürfe es aber künftig nicht zu einem Hin- und Herschieben der Zuständigkeit zwischen Krankenkassen und Bezirken kommen.
Auch müsse es zusätzlich noch weitere Schritte geben, um die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern. Wichtig sei etwa, die besonderen Bedarfe und Belange von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung künftig in medizinisch-pflegerischen Ausbildungen zu lehren. Ebenso müssten die Abläufe in Kliniken rund um Aufnahme, Behandlung und Entlassung zum Wohle der Menschen mit Behinderungen angepasst werden. „All das wird auch das Klinik-Personal entlasten. Und wir wissen, nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie, wie dringend nötig das ist“, betont Stamm.
Petition an den Bayerischen Landtag
Die ehemalige bayerische Landtagspräsidentin hatte im Mai 2020 persönlich eine entsprechende Petition der Lebenshilfe Bayern an ihre Nachfolgerin in diesem Amt, Landtagspräsidentin Ilse Aigner übergeben. Im Oktober 2020 wurde die Petition in einer gemeinsamen Sitzung der Landtagsausschüsse Gesundheit und Soziales behandelt. Diese sprachen sich dafür aus, das Anliegen von Bayern aus auf Bundesebene voranzubringen. Der Beschluss des Bundestages zum Rechtanspruch erfolgte im Juni 2021, die Zustimmung des Bundesrates nun im September 2021. Die neuen Regelungen treten ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung