Patientenschützer kritisieren Sterbehilfe-Pläne des Bundestages
- Lesezeit: 3 Minuten

Die Patientenschützer kritisieren die Pläne zur Neuregelung der Sterbehilfe über die am Freitag im Bundestag beraten wurde.
Überdies seien "die medizinisch-pflegerischen Angebote aktuell nicht in der Lage, Selbstbestimmung zu stärken und Fremdbestimmung auszuschließen", warnte der Patientenschützer. Auch Psychotherapie und Würde wahrende Pflege seien für viele sterbenskranke, lebenssatte oder psychisch kranke Menschen oft unerreichbar. "Suizidprävention bleibt viel zu häufig auf der Strecke. Das lässt sich auch nicht über Nacht durch ein zusätzliches Suizidpräventionsgesetz ändern", sagte Brysch der "NOZ".
Seine Forderung: Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, müsse der Bundestag als Minimalkonsens "die Suizidbeihilfe gegen Geld verbieten". Darüber hinaus sollte das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Fokus rücken.
"Sein Tun erfordert höchste Sachkunde und hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird", erklärte der Patientenschützer. "Jeder Suizidhelfer hat persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande kommt."
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das "Verbot des geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" für nichtig erklärt. Um die Sterbehilfe neu zu regeln, liegen drei Gesetzentwürfe vor, über die am heutigen Freitag erstmals beraten werden soll.
Quelle: ots - news aktuell
Autor: Redaktion über ots - news aktuell